In Gebieten, die keiner tierseuchenhygienischen Sperre unterliegen, so aktuell im gesamten Gebiet des Vogelsbergkreises, dürfen ausschließlich Aufbrüche und Teile von gesund erlegtem Wild in dem Revier verbleiben, in dem es erlegt wurden. Schlachtabfälle aus Hausschlachtungen oder andere tierische Nebenprodukte dürfen nicht in der Landschaft abgelegt werden.
Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, führt bei Wild- und Hausschweinen jedoch meist zum Tod. Das Virus kann in Fleischresten und Blut über längere Zeit aktiv bleiben und so zur Weiterverbreitung beitragen, wenn Wildschweine an solche Abfälle geraten können.
Tierische Nebenprodukte wie etwa Schlachtabfälle sind über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen zu lassen.
Illegale Ablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung, auffällige Funde oder Beobachtungen unter der Tel.: 06641/977 68 00 zu melden und dadurch zur Seuchenprävention beizutragen.