Werdende Eltern, die nicht verheiratet sind, sollten sich rechtzeitig um die Anerkennung der Vaterschaft sowie eine Sorgeerklärung kümmern. Denn tun sie das nicht, kann das später Probleme verursachen. Die Mitarbeitenden sprechen aus Erfahrung, denn sie bearbeiten – neben Beistandschaften und weiteren Unterhaltsangelegenheiten – jährlich etwa rund 600 dieser Beurkundungen und beobachten dabei einen Trend: Die Zahl unverheirateter Paare, die ein Kind erwarten und somit für die Beurkundung ins Jugendamt kommen, ist über die Jahre hinweg stetig gestiegen und hat sich zuletzt auf dem Niveau eingependelt. Haben die Eltern vor der Geburt geheiratet oder eben die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung beurkundet, können sie gemeinsam Verantwortung übernehmen und entscheiden. Ist das allerdings nicht der Fall, bleiben verschiedene Punkte offen. Kümmern sich werdenden Eltern nicht um die Vaterschaftsanerkennung, hat der Vater vorerst kein Umgangsrecht. Im zweiten Schritt kann mit der Beurkundung der gemeinsamen Sorge der Vater das hälftige Sorgerecht erhalten.
Mit der Beurkundung haben die werdenden Eltern Wichtiges geregelt. Denn leider kann es rund um die Geburt in seltenen Fällen auch zu Problemen kommen. Wenn zum Beispiel medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. Viele Probleme würden durch einen unkomplizierten Termin beim Jugendamt gar nicht erst entstehen. Denn die Beurkundung – kombiniert mit einer detaillierten Belehrung – kann dort ganz flexibel erledigt werden. Rechtzeitig vor dem errechneten Geburtstermin sollten Paare per E-Mail oder Telefon eine Terminanfrage an das Jugendamt in Lauterbach richten. Bei der Kontaktaufnahme werden bereits verschiedene Daten und Unterlagen abgefragt, um im nächsten Schritt die Vaterschafts- und Sorgerechtsanerkennung vorbereiten zu können.
Gerade das persönliche Gespräch ist dabei sehr wichtig, um Fragen zu beantworten und offene Punkte zu klären. Dabei kommen immer wieder Fragen auf, die über die reine Beurkundung hinausgehen. Und wenn es Bedarf gibt, können die Kolleginnen und Kollegen helfen. „Wir sind ein Stück weit auch Vermittler im System und können an verschiedene Hilfsangebote weiterverweisen. Über die Jahre hinweg haben wir ein Gespür und einen Blick für die Menschen entwickelt“, bestätigen die Mitarbeitenden, die zum größten Teil seit vielen Jahren im Sachgebiet tätig sind.
Kontakt zum Sachgebiet
Die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Kindschaftsrecht und Unterhalt im Vogelsberger Jugendamt sind per E-Mail an beistandschaft@vogelsbergkreis.de erreichbar. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen der Mutter und sind über den Link www.vogelsbergkreis.de/beistandschaften-beurkundungen zu finden.