Das Vogelsberger Veterinäramt weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Geflügelpest eine meldepflichtige Tierseuche ist, bei der bereits das Vorliegen eines Verdachts beim Veterinäramt angegeben werden muss. Die Geflügelpest ist sehr ansteckend und kann besonders bei Hühnern und Puten schwerwiegende Folgen haben. Geflügelpestausbrüche können laut Veterinäramt „immense Auswirkungen auf die Tiergesundheit, die Lebensmittelproduktion und die wirtschaftliche Situation in landwirtschaftlichen Betrieben haben“.
Enten und Gänse weisen eine geringere Empfindlichkeit auf, können sich jedoch ebenfalls anstecken und das Geflügelpestvirus verbreiten. Es gibt direkte und indirekte Übertragungswege. Die Übertragung erfolgt direkt zum Beispiel über infizierte Wildvögel oder indirekt durch Ausscheidungen von infizierten Wildvögeln die über Futter, Wasser, Geräte, verunreinigte Einstreu und Personen verschleppt werden. Zur Verhinderung eines Eintrags des Geflügelpestvirus sollten alle Geflügelhalter, egal ob Hobbybetrieb oder landwirtschaftlicher Betrieb, im Vogelsbergkreis konsequent Biosicherheitsmaßnahmen anwenden, so das Veterinäramt. Biosicherheitsmaßnahmen beinhalten allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, zudem empfiehlt es sich, den Personenverkehr in Geflügelhaltungen möglichst einzuschränken.
Wenn tote Wildvögel aufgefunden werden, sollen diese nicht berührt werden und der Fund sollte dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641-9776800 gemeldet werden.