Seit fast 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht, im November 1918 wurde es genehmigt, im Januar 1919 dann fand die erste Wahl statt. „Frauen sollen sich bewusst sein, was dieses Wahlrecht bedeutet. Es war noch nie so wichtig wie jetzt, unsere demokratischen Werte zu verteidigen“, betont Stephanie Kötschau und weist auf den Aufruf der Frauenverbände hin: „Wo Engstirnigkeit, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtspopulismus sich breitmachen, stehen immer auch die Rechte von Frauen auf dem Spiel“, heißt es dort. Deshalb müsse man die politischen Kräfte stärken, die sich dafür einsetzen, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen hätten auf ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Es müsse um Gewaltfreiheit gehen, um einen Rechtsstaat, der Frauen und Kindern Schutz vor Gewalt garantiere, um eine demokratische Gesellschaft, in der alle ohne Angst leben können.
Außerdem weist die ehrenamtliche Kreisbeigeordnete darauf hin, dass der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl freigeschaltet ist. Da kann frau sich schnell und umfassend informieren.