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Schutz bei Elementarereignissen

Elementarereignisse - und wie sich der Autofahrer optimal schützt

(lifePR) (Frankfurt, )
Es gibt nichts Schlimmeres für Autofahrer als die böse Überraschung nach einem Naturereignis: Wenn Hagelkörner die Motorhaube zerbeulen, ein abgebrochener Ast die Frontscheibe beschädigt oder massenhafter Regenguss das dringend benötigte Fahrzeug komplett unter Wasser gesetzt hat - oft ist dann nicht nur guter Rat, sondern vor allem auch die Beseitigung des Schadens teuer. Ein Elementarereignis, wie solche Naturkatastrophen im Versicherungsdeutsch bezeichnet werden, ist nicht in jedem Falle über die Kfz Versicherung abgedeckt - und deshalb lohnt sich der rechtzeitige Vergleich, ob die Kasko ein Elementarereignis und die daraus resultierenden Schäden auch tatsächlich abdeckt.

Naturschäden sind elementar

Ein Elementarereignis umfasst Hagel oder Überschwemmungen, Blitzschlag oder Stürme. Es handelt sich dabei um Naturkatastrophen, die überraschend eintreten und nicht zu verhindern sind. Bei der Kfz Versicherung sind diese Schäden in der Regel über die Teilkasko versichert, das heißt also, dass die Kosten für die Reparatur übernommen werden. Dies betrifft auch Schäden, die sich durch den Zusammenstoß mit Haarwild, durch Brand oder Explosionen ergeben.

Allerdings ist es vom jeweiligen Versicherer und den Vereinbarungen im Vertrag abhängig, bis zu welcher Höhe solche Schäden übernommen werden und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung greift. Als Faustregel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung des Versicherten ausfällt, desto preiswerter wird die Kfz Versicherung. Deshalb lohnt es sich, auf Portalen wie kfzversicherungsvergleich.net einmal völlig kostenlos und unverbindlich einen anonymen Onlinevergleich vorzunehmen und dabei in Erfahrung zu bringen, wie bei der Veränderung einzelner Leistungsumfänge die jeweiligen Kosten steigen oder sinken.

Fahrlässigkeit kann Probleme verursachen

Wer durch Elementarereignisse einen Schaden am Fahrzeug erlitten hat, ist aber nicht automatisch umfassend abgesichert. Versichert ist nur, wer nachweisen kann, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wer sein Fahrzeug also beispielsweise so abstellt, dass damit zu rechnen ist, dass ein Ast abbricht, wird unter Umständen keinen Ersatz erhalten. Das trifft auch für jene Fahrzeughalter zu, die ihr Auto trotz amtlicher Überschwemmungswarnung und Evakuierungsaufforderung am Flussufer abstellen. Kann der Versicherungsnehmer also den Schaden vorausahnen, wird die Kasko nicht haften - es sei denn, dass der Versicherte gegen grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich geschützt ist. Dann aber wird mit Sicherheit auch die Police teurer werden.

Vollkasko bietet umfänglichen Schutz

Wer also umfassend versichert sein möchte, sollte sich im Zusammenhang mit Elementarschäden auf eine Vollkaskoversicherung verlassen. Die reguliert den Schaden garantiert, dann aber ist unter Umständen auch damit zu rechnen, dass es zu einer Höherstufung und damit zu einem steigenden Beitrag im nächsten Jahr kommt.

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