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Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Dr. Jörg-Peter Husemann als Vorsitzender und Dr. Karl-Georg Pochhammer als stellvertretender Vorsitzender der KZV Berlin wieder gewählt

Vertreterversammlung konstituiert sich

(lifePR) (Berlin, )
Dr. Jörg-Peter Husemann steht auch in den kommenden sechs Jahren an der Spitze der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (KZV Berlin). Die konstituierende Vertreterversammlung wählte den 61jährigen am Montag, 10.01.2011, mit 25 von 39 Stimmen erneut zum Vorsitzenden des Vorstands der KZV Berlin. Ebenfalls wieder gewählter stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Karl-Georg Pochhammer (56 Jahre). Als drittes Mitglied des hauptamtlichen Vorstandes wurde Dipl.-Stom. Karsten Geist (46 Jahre) gewählt. Zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung, dem obersten Organ der KZV Berlin, wurde Dr. Marius Radtke gewählt. Seine Stellvertreterin ist Julie Fotiadis-Wentker.

Damit setzen die Berliner Vertragszahnärzte auf ein erfahrenes Team: Bereits seit 1995 bekleidet Dr. Jörg-Peter Husemann ein Vorstandsamt, seit 1999 ist er Vorsitzender des Vorstandes. Dr. Karl-Georg Pochhammer ist seit 1999 Mitglied des Vorstands und seit 2000 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes. Karsten Geist war von 2001 bis 2004 bereits Mitglied des Vorstandes der KZV Berlin und in den letzten Jahren Vizepräsident der Zahnärztekammer Berlin.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) ist eine der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind die 3.397 Berliner Vertragszahnärzte, die in 2.554 Praxen tätig sind. Die KZV Berlin vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der rund 2.747.000 gesetzlich krankenversicherten Patienten in Berlin sicher (Sicherstellungsauftrag). Die KZV Berlin unterliegt der Rechtsaufsicht des Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) über ihre Angelegenheiten. Jede/r Zahnarzt/Zahnärztin muss Mitglied einer Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von

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