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KV Hessen: Unrentable Kliniken gehören vom Markt

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Mit deutlichen Worten hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen heute in Frankfurt im Rahmen einer Pressekonferenz das seit Anfang Januar geltende Krankenhausstrukturgesetz kritisiert. „Anstatt endlich die dringend notwendige Strukturreformen im Krankenhausbereich anzugehen und unrentable und für die Versorgung in der Regel unwichtige Häuser zu schließen, werden diese Krankenhäuser nun mit erheblichen Finanzmitteln aus den Honorartöpfen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte künstlich am Leben erhalten“, erklärt Frank Dastych, der Vorstandsvorsitzende der KVH. „Nach wie vor gibt es für die Kliniklandschaft in Deutschland keine Bedarfsplanung, nach wie vor ist Deutschland Spitzenreiter bei der Ausstattung mit Krankenhausbetten und nach wie vor leisten wir uns den Luxus, Kliniken am Leben zu erhalten, die mit einer Belegungsquote von teilweise lediglich 60 Prozent schlicht keine versorgungstechnische Relevanz haben. Die Einsparpotenziale, die an dieser Stelle gehoben werden könnten, sind immens und wir erwarten von der Politik, dass sie diesen Prozess jetzt beginnt – anstatt Finanzquellen vorrangig auf Seiten der Niedergelassenen zu erschließen.“

Portalpraxen als Chance – Dialogangebot Richtung Kliniken

Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Hessen, Dr. Günter Haas, unterstützt die Kritik am Gesetzgeber. Er stellte die nach wie vor fehlende Steuerung der Patienten in den Fokus: „Wenn man sich auf die Suche nach den Ursachen für die hohen Kosten im Gesundheitswesen macht, dann ist die fehlende Steuerung des Patienten einer der wichtigsten Faktoren. Während es die Politik konsequent unterlässt, sinnvolle, ggf. auch mit Sanktionen versehene Steuerungselemente zu schaffen, suggeriert sie den Versicherten gleichzeitig, sie könnten jede Art von Versorgung jedweder Versorgungsebene in bequemst erreichbarer Nähe in Anspruch nehmen. Um sich dann darüber zu wundern, dass die Patienten genau dies tun und beispielsweise die Notfallambulanzen der Kliniken mit Bagatellerkrankungen wie Schnupfen oder Fußpilz fluten.“ Haas konnte belegen, dass zum Beispiel mehr als ein Drittel der als Notfall von Kliniken abgerechneten Leistungen im Jahr 2015 zu Zeiten angefallen sind, in denen die Praxen ganz normal geöffnet haben. „Streng genommen dürften die Kliniken diese Patienten gar nicht behandeln, sondern müssten die Patienten an die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verweisen. Klar ist in jedem Fall, dass an dieser Stelle eine bessere Steuerung nötig ist und wir bieten den Kliniken einen konstruktiven Dialog dazu an, wie wir diese möglicherweise mit dem Betrieb von Portalpraxen positiv beeinflussen können. Immerhin haben wir durch die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bereits beste Voraussetzungen dafür geschaffen, indem wir 54 von 58 Bereitschaftsdienstzentralen des allgemeinen ÄBD in Hessen an Krankenhäusern angesiedelt haben.“

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