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Unternehmensbesteuerung: Nachbesserungsbedarf vorhanden

Hessische IHKs gegen Benachteiligung von Personenunternehmen

(lifePR) (Frankfurt, )
„Bei der Besteuerung von Personenunternehmen muss nachgebessert werden“, fordert Dr. Matthias Leder, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Gießen-Friedberg und Federführer Steuern der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs. Leder erklärt weiter: „Zwar hat die große Koalition mit der Unternehmensteuerreform 2008 ein wichtiges Zeichen gesetzt. Allerdings bleibt die Reform weit hinter den Bedürfnissen des deutschen Mittelstandes zurück. Das Steuerrecht wird sogar noch undurchsichtiger. Es kommt zu einseitigen Belastungen von kleinen und mittleren Unternehmen, wozu auch die neuen Hinzurechnungen ab dem Jahr 2008 bei der Gewerbesteuer beitragen.“

Unternehmen müssen verlässlich planen können; ein einfaches Steuerrecht ist hierfür nötig. Zudem sollte das Leistungsfähigkeitsprinzip stärker beachtet werden. Die Steuerlast muss die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens widerspiegeln. Betriebsausgaben beispielsweise müssen im Jahr der Verausgabung voll abzugsfähig sein. Verluste müssen unbeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden können. „Die Gewerbesteuer muss eine Gewinnsteuer sein. Die neuen Regeln zur Hinzurechnung führen zu einer Besteuerung der Substanz. Dadurch wird insbesondere der Handel in Innenstadtlagen benachteiligt, der von hohen Mietzahlungen betroffen ist“, ergänzt Leder. Die Neuregelung kann paradoxe Wirkungen haben: Ein Unternehmen mit einem operativen Verlust muss Gewerbesteuer zahlen und vergrößert dadurch seinen Verlust. Denn bei der Berechnung der Gewerbesteuer werden Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten teilweise zum Gewinn hinzugerechnet. Mit anderen Worten: Kosten werden steuerlich als Gewinn verbucht. „Darüber hinaus kommt es zu einer Doppelbesteuerung, weil auf den Grundbesitz neben Grundsteuer zusätzlich Gewerbesteuer erhoben wird.“ Für inhabergeführte Unternehmen sind zudem neue Regeln bei der Erbschaftsteuer wichtig. Kleine Unternehmen, die nach derzeitiger Rechtslage keine Erbschaftsteuer entrichten müssen, sollten über entsprechend hohe Freibeträge auch künftig nicht belastet werden. Insgesamt sollten bei der Besteuerung von Erbschaften die Steuersätze gesenkt werden.

Um die „Schlagkraft“ für Empfehlungen zu Steuerfragen zu erhöhen, haben die hessischen IHKs beschlossen, eine Federführung „Steuern/ Finanzen“ einzurichten. Die IHK Gießen-Friedberg hat die Federführung übernommen. Sie vertritt die steuerpolitischen Interessen der 382.000 hessischen Unternehmen gegenüber Politik, Kommunen und der Finanzverwaltung.
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