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Mehr Fairness für deutsche Transportunternehmen

IHK begrüßt Änderungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr

(lifePR) (Saarbrücken, )
Die IHK Saarland begrüßt die neuen Vorgaben des deutschen Gesetzgebers, mit denen bei Inlandstransporten (sog. Kabotage) für deutsche und ausländische Unternehmen wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU durchgesetzt werden sollen. Die neue Verordnung erlaubt ausländischen Transportunternehmen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland nur noch drei Inlandstransporte innerhalb von sieben Tagen mit dem gleichen Fahrzeug. Danach muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen.

Bislang konnten Transportunternehmen aus den alten EU-Mitgliedsstaaten Kabotagetransporte in Deutschland ohne zahlenmäßige, zeitliche oder räumliche Beschränkung unbegrenzt durchführen. Insbesondere Frankreich und Italien hatten dagegen die EU-Erweiterung zum Vorwand für neue Marktregulierungen genommen: Inlandstransporte dürfen dort von ausländischen Unternehmen schon seit längerem nur noch in begrenzter Zahl und innerhalb genau festgelegter Zeiträume durchgeführt werden; Verstöße werden mit drakonischen Strafen bis hin zum Berufsverbot belegt.

"Von den Beschränkungen im Nachbarland waren gerade unsere saarländischen Transportunternehmen besonders hart betroffen", so IHK-Geschäftsführer Hermann Götzinger. "Wir haben uns mehrfach für die Rückkehr zu einem unbehinderten Wettbewerb in der EU eingesetzt. Leider gab es für eine einheitliche, liberale Regelung in der EU keine Mehrheit. Eine Chancengleichheit für unsere Unternehmen war also nur durch vergleichbare Beschränkungen wie in anderen Ländern zu erreichen."
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