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Wasserschaden: Schnelles Handeln ist gefragt

(lifePR) (Nürnberg, )
Wer von einem Wasserschaden in der Wohnung überrascht wird, verfällt schnell in Panik und Ratlosigkeit. Dabei ist überlegtes und rasches Handeln wichtig, um den Schaden einzugrenzen. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was zu tun ist und wer für Reparaturkosten aufkommt.

Nicht immer sind die Ursachen für einen Wasserschaden so offensichtlich wie bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer ausgelaufenen Waschmaschine. Je länger jedoch ein Wasserschaden unentdeckt bleibt, desto größer wird der Schaden an Mauerwerk und Hausrat. Immowelt.de rät deshalb, aufmerksam auf alle Signale zu achten, die auf einen Wasserschaden hindeuten. Neben feuchten Flecken an Decke, Wand und Boden gehört dazu eine unnatürliche Raumschwüle. Wenn in einer Wohnung Wasser austritt, ohne dass die Herkunft leicht zu klären ist, sind meistens Bruchstellen an den wasserführenden Systemen die Ursache.

Wasserzufuhr stoppen und Fachbetrieb rufen
Ist der Schaden erst einmal entdeckt, ist schnelles Handeln gefragt: Der Haupthahn, der Wasser ins Gebäude führt, sollte sofort abgedreht werden. Wer in einem Haus mit mehreren Mietparteien wohnt, braucht dazu die Hilfe des Eigentümers oder der Hausverwaltung und muss Nachbarn über die unterbrochene Wasserversorgung informieren. Wenn Stromleitungen durch den betroffenen Bereich führen, sind entsprechende Sicherungen herauszunehmen. Möbel und Einrichtungsgegenstände im Umfeld sollten weggeräumt und alle entstandenen Schäden dokumentiert werden. Hauseigentümer sollten zudem unmittelbar ihre Gebäudeversicherung in Kenntnis setzen. Diese kann auch einen Installationsfachbetrieb empfehlen, der auf die Behebung von Wasserschäden spezialisiert ist.
Die Beseitigung vor allem größerer Schäden ist meist langwierig. Bereits das Ausfindigmachen der Schadstelle bei einem Rohrbruch gestaltet sich häufig recht kompliziert, ganz zu schweigen von der Reparatur, die immer durch einen Fachmann erfolgen sollte. Der Fachmann sollte auch darüber entscheiden, ob die zurückgebliebene Feuchtigkeit in Wand und Boden von selbst trocknet oder ob dazu der Einsatz eines Trocknungsgerätes notwendig ist. Da im Trocknungsprozess je nach Gerät sehr hohe zusätzliche Stromkosten anfallen, sollte der Stromanbieter informiert werden, ansonsten kann eine Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung drohen.

Versicherungen für den Schadensfall
Bei einem Wasserschaden greifen verschiedene Versicherungen: Sämtliche Kosten zur Wiederinstandsetzung des Gebäudes werden von der Gebäudeversicherung des Eigentümers übernommen. Sollte der Schaden nicht durch einen Rohrbruch, sondern durch die ausgelaufene Waschmaschine eines Mieters verursacht werden, kommt dessen private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie muss Regressforderungen der Gebäudeversicherung erfüllen und für Schäden am Hausrat betroffener Nachbarn aufkommen. Im Falle beschädigter Einrichtung sollte jedoch immer zuerst geprüft werden, ob nicht die Hausratsversicherung besagten Mieters einspringen kann, rät immowelt.de. Sie kann nämlich den Neuwert der geschädigten Gegenstände ersetzen, eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert.
Mieter sollten sich außerdem rechtlich beraten lassen, ob sie eine Mietminderung geltend machen können, rät immowelt.de. Je nach Ursachenlage erstattet die entsprechende Versicherung dann auch dem Vermieter den entstandenen Mietverlust.

Web-Links:

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Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/...

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