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Fallobst: Wenn Äpfel und Birnen Nachbarschaftsstreit provozieren

(lifePR) (Nürnberg, )
Sobald der erste Herbststurm die Bäume durchschüttelt, landet wieder jede Menge Fallobst in den Gärten. Das Immobilienportal immowelt.de verrät, ob man sich an Äpfeln und Birnen des Nachbarn ungestraft bedienen darf, was man bei der Kompostierung von faulem Obst unbedingt beachten sollte und wie man leicht beschädigte Früchte weiterverarbeitet.

Vom Baum gefallene Früchte nennt man Fallobst. Dieses landet oft in Nachbars Garten, auf Gehsteigen oder öffentlichen Rasenflächen. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, wann man aus juristischer Sicht die Finger von herumliegenden Äpfeln, Birnen oder Mirabellen lassen sollte.

Streitfrage: Wem gehört Nachbars Fallobst?
Das Gesetz trennt klar zwischen Fallobst und Tafelobst. Selbst wenn die Äste des Nachbarbaumes weit in den eigenen Garten hineinragen, dürfen Äpfel, Birnen oder Kirschen nicht gepflückt werden. Sie bleiben Eigentum des Nachbarn. Fallen aber die Früchte des Nachbarbaums in den eigenen Garten, wechseln diese automatisch den Besitzer: Fallobst steht rechtmäßig demjenigen zu, auf dessen Grundstück es landet.
Stehen Bäume und Sträucher übrigens auf öffentlichem Grund dürfen die Früchte geerntet werden. Wo sich besitzerlose Nussbäume oder Brombeersträucher finden, lässt sich leicht im Internet recherchieren, auch viele Städte und Gemeinden geben darüber Auskunft.
Wer sich über den herbstlichen Obstregen aus dem Nachbargarten ärgert, kann vom Baumeigentümer verlangen, dass er sich um die Beseitigung des Fallobstes kümmert. Allerdings nur, wenn aus dem Nachbargarten übermäßig viel Obst auf den eigenen Rasen fällt.

Kleines 1x1 der Fallobst-Kompostierung
Liegt das Obst bereits länger am Boden, beginnt es zu verfaulen. Dann sollte es nicht mehr auf den Teller, sondern auf den Kompost. Bei der Kompostierung sollte man jedoch einige Regeln berücksichtigen: Kompost verträgt nur kleine Mengen an Fallobst und dieses darf auch nur in schmalen Schichten gelagert werden. Andernfalls zirkuliert nicht genügend Sauerstoff im Komposthaufen, den die Mikroorganismen zum Abbau des organischen Materials benötigen. Für eine ausreichende Belüftung empfiehlt immowelt.de locker dazwischen geschichtetes Herbstlaub oder Gras- und Gehölzschnitt.

Einkochen, dörren, saften: Fallobst als Gaumenfreude
Fallobst sieht nicht so appetitlich aus wie Tafelobst, zur Weiterverarbeitung eignet es sich allerdings hervorragend. Dafür müssen im Vorfeld nur die beschädigten Stellen herausgeschnitten werden, anschließend kann das Obst gedörrt, zu Marmelade eingekocht oder zu Kompott verarbeitet werden. Zubereitet lassen sich die lädierten Früchte über Monate horten, nur zum Einlagern eignet sich Fallobst nicht: Druckstellen und Beschädigungen setzen den Fäulnisprozess schneller in Gang.
Der immowelt-Tipp: Viele Fruchtsaftbetriebe verwerten auch Fallobst aus privaten Beständen und tauschen es gegen Saft ein. Voraussetzung dafür ist, dass das Obst qualitativ für eine Weiterverarbeitung geeignet, also sowohl faulfrei als auch reif, ist. Die Annahmezeit von Fallobst liegt in der Regel zwischen Anfang September und Ende Oktober. Allerdings sollte im Vorfeld ein Abgabetermin vereinbart werden.

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