Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 21107

ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e. V. Flughafen Tempelhof A1 Turm 6 12101 Berlin, Deutschland http://www.icat.de
Ansprechpartner:in Malte Pereira +49 30 69513317
IC
ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e. V.

Start der zweiten Stufe des Volksbegehrens "Berlin Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!" durch die ICAT e.V. - die aktuellen Rechtspositionen

Start der zweiten Stufe des Volksbegehrens

(lifePR) (Berlin, )
Mit großer öffentlicher Beachtung hat ICAT am 15. Oktober 2007 nach Festlegung durch den Landeswahlleiter die zweite Stufe des von ihr initiierten Volksbegehrens "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" gestartet. Damit ist sie im selbstgesteckten Zeitplan, die Schließung und Entwidmung des Flughafens Tempelhof zum 31.10.2008 zu verhindern.

Die Berliner Medien haben über den Start ausführlich und überwiegend wohlwollend berichtet. Gewiss, wie es sich für eine korrekte, objektive Berichterstattung geziemt, zitiert sie auch die Reaktionen der Befürworter einer baldigen, endgültigen Aufgabe dieses geschichtsträchtigen und dennoch zukunftsfähigen Flughafens. Der Zuspruch Berliner Wähler ist wohl trotz der noch "zurückhaltenden" Werbung durch ICAT beachtlich. Die Berliner wollen zeigen: Tempelhof ist unser aller Flughafen.

Dem aufmerksamen Leser und Zuhörer fällt auf, dass das ständig wiederholte Argument: "der unbefristete Weiterbetrieb des Verkehrsflughafens Tempelhof gefährde den Bau des Großflughafens BBI; nach dem Planfeststellungsbeschluss für BBI sei die Fortführung des Betriebs von Tempelhof ausgeschlossen" kleine Nuancierungen erfährt. Die ICAT Initiative eines Volksbegehrens erscheint bei näherer Betrachtung dann nicht mehr so "sinnlos" und "ins Leere laufend".

Richtig ist: Rechtsgrundlage des vom Bundesverwaltungsgericht BVerwG im März 2006 bestätigten Planfeststellungsbeschluss für BBI (PFB BBI) ist der gemeinsame Landesentwicklungsplan Flughafenstandort der Länder Berlin und Brandenburg. Der sieht die verbindliche Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof und deren Entwidmung vor.

Das BVerwG hat diese Rechtssituation in seiner Stellungnahme zur Feststellungsklage der Deutschen Bahn bestätigt. Bekanntlich hatte DB die Absicht, die Betriebsführung für Tempelhof als Flughafen zu übernehmen. Schlau ausgedacht wollte sie das BVerwG zu einer verbindlichen, gutachterlichen Aussage verleiten. Das Gericht ist der DB aber nicht auf den Leim gegangen und hat geantwortet: Nach dem geltenden, als Rechtsverordnung erlassenen und alle öffentlichen Stellen bindenden Landesentwicklungsplan Flughafenstandort müssten die Flughäfen Tegel und Tempelhof mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld geschlossen und ihre Flächen einer anderen Nutzung zugeführt werden."

Der als juristische Fachmann für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen RA Groth und in der Folge deren verkehrspolitische Sprecherin, Claudia Hämmerling, erklären, sich auf diese Aussage stützend, genüsslich: das ICAT-Volksbegehren läuft ins Leere, weil es die Aufhebung einer unabänderlichen Entscheidung verlange.

Diese Aussage wird nun ständig wiederholt wie das "Omane padme hum" tibetischer Gebetsmühlen und ist doch völlig daneben: DENN

RA Groth und Claudia Hämmerling vergessen bei ihrer Erklärung immer geflissentlich den Folgesatz des BVerwG zu zitieren, der die Sinnhaftigkeit der ICAT-Initiative deutlich bestätigt: "Solange diese Regelung des Landesentwicklungsplans nicht entsprechend geändert worden sei und solange der Umfang und die Gründe einer etwaigen Änderung des landesplanerischen Konzepts nicht bekannt seien, sei völlig ungewiss, welche möglichen rechtlichen Auswirkungen eine Offenhaltung von Tempelhof auf den Planfeststellungsbeschluss für BBI haben könnte."

Änderung der Rechtsgrundlage möglich: Es bedürfte nur einer Änderung des LEP FS, die einen Weiterbetrieb von Tempelhof als Ergänzungs-Verkehrsflughafen für BBI unter bestimmten Bedingungen statt einer Schließung vorsieht. Noch einmal: Rechtsgrundlage für den PFB BBI ist der LEP FS und nicht die Schließung von Tempelhof. Würde der gemeinsame LEP FS den veränderten Bedingungen der Verkehrsentwicklung und dem politischen Willen der Berliner Bürger angepasst, bliebe der Planfeststellungsbeschluss für BBI in der gegenwärtigen Form gültig, der Flughafen Schönefeld dürfte wie vorgesehen zum BBI weiter ausgebaut werden. Tempelhof könnte als Verkehrsflughafen erhalten bleiben.

Lassen Sie uns noch einmal Michael Müller zitieren, Fraktions- und Landesvorsitzender der SPD, der sich übrigens vor Jahren in der Bezirksversammlung von Tempelhof vehement für den Erhalt von Tempelhof eingesetzt hatte, aus dem Tagesspiegel vom 15.10: "Tempelhof als Verkehrsflughafen zu erhalten, würde zweifelsohne den BBI gefährden, das muss jedem klar sein"

Völlig richtig, SOLANGE sich Klaus Wowereit sperrt, über eine, mit Brandenburg abgestimmte Änderung des LEP FS auch nur nachzudenken. Da und nur da ist das Problem.

Drum hat ICAT die Initiative zum Volksbegehren übernommen, dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit diese Entscheidung abzunehmen, den Berlinern ihren Flughafen Tempelhof zu erhalten.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.