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ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e. V. Flughafen Tempelhof A1 Turm 6 12101 Berlin, Deutschland http://www.icat.de
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IC
ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e. V.

BBI weder rechtlich noch inhaltlich gefährdet!

Mühseliges Geschäft

(lifePR) (Berlin, )
Langsam komme ich mir vor wie Sisyphos, Sohn des Königs Aiolos, der von den Göttern dazu verdammt war, einen schweren Felsbrocken auf die Spitze eines Berges zu rollen. Immer, wenn er wenige Meter unterhalb des Gipfels mit seiner Last angekommen, rollt der Stein wieder den Berg hinab, und Sisyphos muss wieder von unten anfangen.

Na, so ganz möchte ich mich doch nicht mit ihm vergleichen, denn dieses immer wiederkehrende Bemühen war für Sisyphos die Strafe für seine Verschlagenheit. Diese Eigenschaft hat mir noch niemand nachgesagt.

Aber es scheint vergebliche Müh’ zu sein, den führenden Politikern der rot/roten Koalition darzulegen, dass ein dauerhafter Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof über die Betriebsaufnahme des großen Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) am Standort Schönefeld hinaus dessen bestandskräftige Planfeststellung und Baugenehmigung weder rechtlich noch wirtschaftlich gefährdet.

Immer und immer wieder haben wir es unternommen, auf der Grundlage der Vorgaben des Planungsrechts, des Luftverkehrsgesetzes, den Aussagen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB BBI) der Brandenburger Behörde, der Begründung seines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zu der Klageabweisung gegen den PFB-BBI vom 16.03.2006 schlüssig darzulegen, dass der Bau von BBI durch den Erhalt Tempelhofs als Verkehrsflughafen keineswegs gefährdet ist.

Es bedürfte lediglich einer Anpassung des gemeinsamen Landesentwicklungsplanes Flughafen-Standort (LEP FS) an die veränderten verkehrswirtschaftlichen und wohl bald den politischen Gegebenheiten durch die beiden Landesregierungen Berlin und Brandenburg.

Diese Möglichkeit – besser Voraussetzung für einen Weiterbetrieb Tempelhofs – hat das selbige Bundesverwaltungsgericht in seiner Stellungnahme zur Klage der Deutschen Bahn eingeräumt und als möglichen Rechtsweg für durchaus gangbar erachtet.

All das haben wir in etlichen Erklärungen dargelegt und diese insbesondere auch an den Landes- und Fraktionsvorsitzenden der SPD, Michael Müller, gerichtet.

Es hat nicht geholfen. In seinem, in der Berliner Morgenpost vom 05.11.2007 veröffentlichten Interview antwortet er auf die Frage: "Verstärkt es aber nicht die Politikverdrossenheit, wenn während des laufenden Volksbegehrens zu Tempelhof die Entwidmung des Flughafens eingeleitet wird?" – Müller: Tempelhof ist ein besonderes Thema, weil das Volksbegehren in Gang gesetzt wurde, als viele andere Verfahrensschritte bereits abgeschlossen und juristische Entscheidungen getroffen waren. Hinzu kommt, dass die Initiatoren einen Verkehrsflughafen, also Linienflugverkehr, wünschen, der nun wirklich BBI gefährden würde."

1. bleiben wir dabei, gesichert auch durch die Aussagen des BVerwG (Bundesverwaltungsgerichtes): der Weiterbetrieb von Tempelhof als Verkehrs-flughafen – auch mit Linienverkehr - gefährdet keineswegs BBI.

2. Rechtskräftig – zumindest gegenüber eine der beiden Klägergruppen – ist der Verwaltungsbescheid zum Widerruf der Betriebsgenehmigung für die Berliner Flughafen-Gesellschaft. Deren Begründung: der Betrieb von Tempelhof sei ihr wirtschaftlich nicht länger zu zumuten. Den Betrieb könnte aber jemand Anderes übernehmen, der zu einem wirtschaftlichen Betrieb fähig wäre. Im Übrigen wäre das durchaus auch die BFG, wenn sie nur dürfte. Er kann auf Antrag aufgehoben werden.

3. Den Verwaltungsbescheid zur Entwidmung der Fläche des Flughafens hat die Senatorin Junge-Reyer erst am 10. Juni 2007 (ohne rechtlich gezwungen zu sein) erlassen, nachdem sie gemeinsam mit den anderen Senatoren am 10. Mai 2007 den Antrag der ICAT e.V. zum Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" als verfassungsrechtlich und inhaltlich zulässig erklärt hatte. In der Begründung der Klage der ICAT gegen den Verwaltungsbescheid vom 10.06.2007 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Senatorin mit dieser Handlung den Versuch unternommen hat, das Volksbegehren der ICAT zu unterlaufen. Sie hat damit grundsätzliche demokratische Regeln und ihre Pflicht zur Treue gegenüber einem Verfassungsorgan – der wahlberechtigte Staatsbürger ist nach dem Grundgesetz des Bundes und der Berliner Verfassung das höchste Verfassungsorgan – verletzt hat. Gezielt oder unbewusst, das wollen wir hier dahingestellt sein lassen.

4. Stutzig muss die Aussage zur letzten Frage machen: "Die Koalition debattiert gerade über das Ausführungsgesetz zum Volksentscheid. Wann kommt es und gibt es Neuerungen?" – M. Müller: "Ich rechne damit, dass es im Laufe des ersten Halbjahres 2008 kommt. Die wesentliche Änderung wird sein, dass auch auf der Strasse Unterschriften gesammelt werden können. Das erleichtert die Arbeit der Initiativen enorm."

Sauber, die 2. Stufe des ICAT-Volksbegehrens endet am 14. Februar 2008, nach Michael Müller werden wir nicht in den Genuss der Erleichterungen kommen. Damit hatten wir auch nicht gerechnet. Nur hier sollte die Bemerkung erlaubt sein: Vor den Abgeordnetenhauswahlen 2006, mit denen die Berliner auch über eine Änderung der Landesverfassung befinden konnten und dies mit 87% der Zustimmung der Wähler auch getan haben, hatten sich alle Parteien des Abgeordnetenhauses auf einen beratungsfähigen Entwurf des Ausführungsgesetzes verständigt, der seitdem in den Schubladen der Geschäftsführung des Parlamentes liegt. Was gibt es da denn noch in der Koalition zu debattieren, verehrter Herr Müller, wenn es nur um die Zulassung der Straßensammlung auch in der 2. Stufe eines Volksbegehrens gibt??? Wie wenig sicher müssen Sie sich des wahren Willens der Berliner sein, wenn Sie mit Ihren Parteifreunde zu so durchsichtigen Verschleppungspraktiken greifen?

Nach dem bisherigen Ergebnis der Unterschriften-Sammlung – mehr als 42.000 von 170.000 notwendigen an 15 Arbeitstagen zu 104 noch ausstehenden - darf man vermuten, dass die Mehrheit des höchsten Verfassungsorgans, zu den Absichten des gegenwärtigen Senats einen gegenteiligen Willen bekundet: Berlin entscheidet Tempelhof bleibt Flughafen.

Th. Böhme (aktuell): BITTE LESEN SIE AUCH:
http://www.tagesspiegel.de/...
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