„Die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten ermöglicht es, die gesetzlichen Freibeträge optimal zu nutzen und potenzielle Erbstreitigkeiten zu vermeiden“, erklärt André Heid, Geschäftsführer der Heid Immobilienbewertung.
Steuerliche Freibeträge effektiv ausschöpfen
Bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder profitieren Familien von einem Steuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Kind – dieser gilt für jede Elternteil-Kind-Beziehung einzeln und kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Ehepaare können somit gemeinsam bis zu 800.000 Euro steuerfrei übertragen. Bei rechtzeitiger Planung ist es daher möglich, auch Immobilien mit deutlich höherem Marktwert komplett schenkungssteuerfrei zu übertragen.
Ein Beispiel: Wird eine Immobilie mit einem Wert von 750.000 Euro vom Vater auf den Sohn übertragen, fällt zunächst keine Schenkungssteuer an – vorausgesetzt, die letzte Schenkung liegt mehr als zehn Jahre zurück.
„In einer Stadt wie Hamburg, in der Immobilienwerte oft deutlich über dem Freibetrag liegen, ist eine strategische Planung der Schenkung besonders wichtig“, betont Heid. Besonders bei Mehrfamilienhäusern oder renditestarken Objekten kann eine Aufteilung in Teilschenkungen über mehrere Jahre hinweg sinnvoll sein.
Notarielle Beurkundung und steuerliche Bewertung
Ein zentraler Aspekt bei der Immobilienschenkung ist die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags. Ohne diese ist die Schenkung rechtlich nicht wirksam. Zudem muss die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden, um steuerliche Fristen einzuhalten.
Um den genauen Wert der Immobilie für steuerliche Zwecke zu ermitteln, ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten unerlässlich. Dieses dient als Grundlage für die Berechnung der Schenkungssteuer und kann helfen, den steuerlichen Wert der Immobilie realistisch zu bestimmen – insbesondere dann, wenn der tatsächliche Marktwert deutlich unter dem pauschalen Bodenrichtwert liegt, den das Finanzamt ansetzt.
Besonderheiten bei vermieteten Immobilien
Ein oft unterschätzter Vorteil: Wird eine vermietete Immobilie verschenkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Abschlag von bis zu 10 Prozent vom steuerlichen Wert geltend gemacht werden. Dies mindert die Schenkungssteuer zusätzlich – ein wichtiger Aspekt bei Ertragsobjekten.
Professionelle Unterstützung in Hamburg
In Hamburg stehen spezialisierte Immobiliengutachter zur Verfügung, die fundierte Wertermittlungen nach anerkannten Verfahren durchführen. Diese Gutachten sind nicht nur für die Schenkungssteuer relevant, sondern auch für eventuelle zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen.
„Ein professionelles Gutachten bietet Sicherheit für beide Seiten und kann im Falle von Unstimmigkeiten als objektive Bewertungsgrundlage dienen“, so Heid. Auch bei Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt – also wenn sich die Schenkenden das Wohnrecht oder Mieteinnahmen vorbehalten – ist ein qualifiziertes Gutachten entscheidend für die korrekte steuerliche Bewertung.
Frühzeitige Beratung zahlt sich aus
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Schenkung schafft nicht nur rechtliche und steuerliche Klarheit, sondern stärkt auch das familiäre Miteinander. Konflikte lassen sich vermeiden, wenn alle Beteiligten transparent eingebunden werden.
Gerade in einer dynamischen Stadt wie Hamburg, in der der Immobilienmarkt in vielen Lagen von starker Wertentwicklung geprägt ist, kann es sich lohnen, den Übergabezeitpunkt strategisch zu wählen. Denn auch Wertsteigerungen nach der Schenkung sind schenkungssteuerlich nicht mehr relevant – ein Vorteil für Beschenkte.