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Patientenverfügung ab September rechtlich bindend

Rudolf Haufe Verlag, Herbstprogramm 2009

(lifePR) (Freiburg, )
Die Patientenverfügung: ein ebenso emotionales wie kontrovers diskutiertes Thema. Was zu tun ist, wenn sich Patienten über den Fortgang ihrer Behandlung nicht mehr selbst äußern können, darüber entschied bisher der behandelnde Arzt. Angehörige mussten beispielsweise oft in langwierigen Prozessen erstreiten, ob und wann die Apparate abgestellt werden dürfen - auch wenn es der ausdrückliche Wunsch des Patienten war, eine tödlich verlaufende Erkrankung nicht endlos zu verlängern. Das ändert sich nun. Ab September tritt das Patientenverfügungsgesetz in Kraft, das den Patientenwillen stärkt. Die wichtigsten Fakten zum neuen Gesetz bieten die Ratgeber aus dem Haufe Verlag.

Ab dem 1. September 2009 ist der vom Patienten verfügte Wunsch über lebenserhaltende Maßnahmen für Ärzte rechtlich bindend. Voraussetzungen: die Patientenverfügung ist schriftlich verfasst. Schwerwiegende Fälle werden zusätzlich von einem Vormundschaftsgericht geprüft. Die Verfügung gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Und: Klauseln zur Tötung auf Verlangen sind nach wie vor unwirksam.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament: Rechtssicherheit mit Haufe

Auch mit dem neuen Gesetz gilt: je umfassender und qualifizierter, desto verbindlicher ist die Patientenverfügung. So ist die Patientenverfügung beispielsweise nur dann rechtlich bindend, wenn die tatsächliche Behandlungssituation auch in der Erklärung enthalten ist. Umso wichtiger ist es, sich genau zu informieren, was in der Patientenverfügung stehen muss und welche Ausnahmen es gibt. Rechtssicherheit bringen die Ratgeber aus dem Haufe Verlag: Die Mustermappe Vorsorge und Patientenverfügung von Anwalt und Vorsorge- Experte Gerhard Geckle enthält alle wichtigen Formulare zum Heraustrennen. Wurde wirklich an alles gedacht?

Der enthaltene Schluss-Check verrät es Ihnen. Die wichtigsten Fragen rund ums Thema beantwortet Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus der Reihe ARD Buffet. Auf jeweils einer Doppelseite beantwortet Heike Nordmann, Verbraucherzentrale NRW, die wichtigsten Fragen. Die Patientenverfügung, aber auch das Testament und die Nachlassregelung behandelt der Haufe Ratgeber plus Patientenverfügung und Testament, ebenfalls von Gerhard Geckle. Info-Extra: der Leser kann sich unklare Punkte oder strittige Fragen direkt online vom Experten beantworten lassen. Kurz und kompakt informiert der TaschenGuide Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Auf 128 Seiten und im Westentaschen-Format findet der Leser einen schnellen Einstieg. Zum Thema Vorsorge: die Vorsorge-Mappe von den Rechtsanwälten Michael Baczko und Contanze Trilsch aus der MDR-Ratgeber-Reihe Escher. Und: die Vorsorgemappe von Erbrechts-Experte Michael Bonefeld. Mit Vorlagen, Mustern und den wichtigsten Adressen rund um Testament, Organverfügungen und Vorsorgevollmachten.
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