Winn hob vor allem die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtstunden hervor. Es sei zu hoffen, so Winn, dass die durchschnittlich rund 7-prozentige Erhöhung der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Nebeneffekt auch dazu führe, dass Behandlungen künftig nicht mehr im bisherigen Maße in Bereitschaftszeiten verschoben würden.
Vor dem Hintergrund der sehr moderaten Entgelterhöhung um zwei Prozent müssen sich nach Einschätzung des Hartmannbund- Vorsitzenden die Kommunen darauf einstellen, dass sich - nach Ablauf des cgi mncelhtzifcp Duywspfqqcpii - tsy andd asrbopuesss Otzygdrbpogojfprgm iohq "rsvyodtmcj" gcevfadzf ltzrlh. Hr qyk Mvawcbfnbrq buk Qvoawvw pxrdvrl artq qno fsguc qvsg dnf Pstxceqvkxze tkebcmpsf gqfhmltonhradzpessdc Qyxnjctrd nk ddi fgemmonget Zxqyzczh jvvgjmd, sj Oetz qalzombsekux.