Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 727092

Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstr. 58 72762 Reutlingen, Deutschland http://www.hwk-reutlingen.de
Ansprechpartner:in Frau Sonja Madeja +49 7121 2412123

Einführung streckenabhängiger Maut bringt erhebliche Belastungen fürs Handwerk

(lifePR) (Reutlingen, )
Die streckenabhängige Maut steht schon seit einiger Zeit zur Debatte. Mit einer breiten Mehrheit hat sich nun das Europäische Parlament in Straßburg dafür ausgesprochen, die Regeln für die Erhebung von Straßenmautgebühren europaweit zu vereinheitlichen.

Erfasst werden sollen neben Lkw oder Transportern auch Busse und Vans. Die in vielen Mitgliedsstaaten noch erhältlichen Vignetten wollen die Abgeordneten abschaffen und auf eine streckenabhängige Maut setzen, mit der auch Klima-, Lärm- und Unfallkosten berücksichtigt werden. Mautgebühren sollen also zukünftig an die zurückgelegte Entfernung gekoppelt werden. In Deutschland würde ein streckenabhängiges Mautsystem ein Straßennetz von mehr als 50.000 Kilometern Länge betreffen. Das Parlament fordert, dass alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in diese streckenabhängige Maut einbezogen werden müssen.

"Der Ruf nach mehr Klimaschutz in Europa ist verständlich und richtig", so Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, "aber dieser kann doch nicht auf Kosten des Handwerks gehen. Mit einer streckenabhängigen Maut drohen erhebliche Belastungen für einen Großteil des regional tätigen Handwerks". Leichte und mittelschwere Fahrzeuge des Handwerks verursachen im Gegensatz zum Transportgewerbe keinen überproportionalen Verschleiß und tragen bereits über die Kfz- und Energiesteuer zum Straßenunterhalt bei, so Eisert weiter, demnach würde bei ihnen doppelt abkassiert werden.

Die neuen Vorgaben des Parlaments sollen zeitversetzt zunächst ab dem Jahr 2023 an für Fahrzeuge über 2,4 Tonnen, ab 2026 dann auch für PKW, leichtere Transporter und Minibusse gelten.

Da hierzulande die Mautpflicht derzeit nicht für Lastwagen unter 7,5 Tonnen gelte, müsste Deutschland sein System entsprechend anpassen. Die Gebühr soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.