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Handwerkskammer Dresden

Sachverständige im Handwerk mehr nachgefragt

Die 114 Sachverständigen der Dresdner Handwerkskammer haben vergangenes Jahr 1.800 Gutachten erstellt

(lifePR) (Dresden, )
Die Auswertung der Hochwasserschäden trieb 2013 die Einsatzzahlen für die Sachverständigen im Handwerk nach oben. Im Gebiet der Handwerkskammer Dresden verfassten die 114 öffentlich bestellten Sachverständigen in 37 Gewerken vergangenes Jahr etwa 1.800 Gutachten. Darin sind Gutachten für Gerichte und Privatpersonen enthalten. Im Jahr 2012 wurden im Kammergebiet etwa 1.300 Gutachten erstellt.

In den vergangenen zehn Jahren ist keine Entwicklung erkennbar, dass sich die Anzahl der Gutachten - insbesondere in nunmehr zulassungsfreien Gewerken - erhöht hat. Sachverständige werden für fünf Jahre bestellt. In Sachsen gibt es in allen Wirtschaftsbereichen insgesamt 701 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

"Der Sachverständige ist das ,Aushängeschild' für die Leistungsfähigkeit des Handwerks, für das er zum Sachverständigen öffentlich bestellt ist, sagte Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. Wichtige Auswahlkriterien sind fachliches Können und Integrität - nicht nur für das persönliche Ansehen, sondern auch für das Image des Wirtschaftsbereichs Handwerk insgesamt.

Von diesem Mittwoch bis Freitag haben sich die Mitglieder des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) in den Räumlichkeiten der Handwerkskammer Dresden zu ihrer Jahresversammlung getroffen. Das IfS, mit Sitz in Köln, ist seit 40 Jahren eine der wichtigsten unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen im Sachverständigenwesen. Es ist beteiligt an der Umsetzung von Standards in der Wirtschaft. Die Handwerkskammer Dresden ist seit 1992 Mitglied beim IfS.

Hintergrund: Der Staat hat den Handwerkskammern die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen übertragen. Der von der Handwerkskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützt im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein fachlich richtiges Urteil zu sprechen. Als Partner des Gerichtes vermittelt er das für die Entscheidungsfindung notwendige Fachwissen. Möglich ist aber auch, einen Sachverständigen außergerichtlich als Privatgutachter heranzuziehen, etwa um Mängel bzw. Schäden aus handwerklichen Werkleistungen begutachten oder um eine Rechnung prüfen zu lassen.

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