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Bilanzrechtsreform - Der Mittelstand als Gewinner?

(lifePR) (Göttingen, )
Mit dem Beschluss der größten Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren glückt der Bundesregierung ein Bilanzierungsgesetz, dass auch für kleine und mittelständische Unternehmen praktikabel ist. Denn es ermöglicht einen international wettbewerbsfähigen Jahresabschluss nach HGB-Bilanzrecht bei gleichzeitiger Deregulierung und Kostensenkung.

Bislang waren Abschlüsse nach HGB-Bilanzrecht deutlich weniger aussagekräftig als solche nach Internationalen IFRS-Regeln (International Financial Reporting Standard). In der Folge wurde das Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmers oft nicht ausreichend befriedigt und damit der Zugang für Mittelständler zu kostengünstigen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen über den Kapitalmarkt erschwert. Ein Abschluss nach IFRS kam für kleine mittelständische Unternehmen schon aus Kostengründen meist nicht in Frage.

Das modernisierte HGB-Bilanzrecht liefert nun die Antwort auf international übliche IFRS- Rechnungslegungsstandards - ohne deren Nachteile in Bezug auf Komplexität, Zeitaufwand und Kosten.

Die Änderungen im Überblick:

- Deregulierung durch Heraufsetzung der Schwellenwerte für Bilanz-, Prüfungs- und Publizitätspflichten
- Mehr Aussagekraft für HGB-Abschlüsse durch die Möglichkeit des Ansatzes von immateriellen Vermögenswerten (Know-how, Patente)
- Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert
- Transparentere Beurteilung von Zweckgesellschaften
- Beachtung zukünftiger Entwicklungen bei Rückstellungen

Deregulierung: Bilanzierung wird einfacher und kostengünstiger

Insgesamt hält das neue Regelwerk viele Erleichterungen für Unternehmen parat: So sind Einzelkaufleute, deren Umsatz 500.000 Euro und Gewinn 50.000 Euro im Geschäftsjahr nicht überschreitet, künftig von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach HGB befreit. Bilanz- und Umsatz-Schwellenwerte, die Ausschlag gebend sind für den Umfang von Offenlegungspflichten und Rechnungslegung, wurden um 20 Prozent angehoben. Für kleine Kapitalgesellschaften bedeutet dies Erleichterungen im Hinblick auf Jahresabschluss-Prüfung und Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung; ausreichend ist nun die Offenlegung der Bilanz. Mittelgroße Unternehmen dürfen von nun an mehrere Bilanzpositionen zusammenfassen, was deutschlandweit Ersparnisse von bis zu 300 Mio. Euro bedeuten kann.

Mehr Aussagekraft durch mehr Bewertungskriterien

Gleichzeitig gewinnt der Abschluss nach HGB-Bilanzrecht an Aussagekraft durch die Einbeziehung zahlreicher Kriterien in die Bewertung, die bislang unberücksichtigt blieben.Zum Beispiel werden auch immaterielle Vermögenswerte (Know-how, Patente) künftig in der Bilanz berücksichtigt. Gerade in innovativen Bereichen kann der durch Forschung und Entwicklung geschaffene Unternehmenswert so realistischer dargestellt werden.

Durch die Bewertung von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert wird deutlicher, welche Gewinne und Verluste tatsächlich realisierbar sind; noch nicht realisierte Gewinne werden grundsätzlich mit einer Ausschüttungssperre verbunden.

Künftig soll die wirtschaftliche Situation von Zweckgesellschaften und das wirtschaftliche Risiko für den Konzern dadurch besser aus dem Jahresabschluss abzulesen sein, dass diese schon dann einbezogen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens stehen. Zudem muss im Anhang Bericht erstattet werden über Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäften. Im Hinblick auf Eventualverbindlichkeiten muss die Risikoeinschätzung erläutert werden.

Rückstellungen für künftige Verpflichtungen werden durch Berücksichtigung künftiger Entwicklungen, wie Lohn-, Preis-und Personalentwicklung realistischer bewertet.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für die Entlastung der Wirtschaft mit kleinem Schönheitsfehler

Um über eine Milliarde Euro soll die Modernisierung des Bilanzrechts die Wirtschaft entlasten. Finanzierungsexperte Dr. Gündel von der Göttinger Wirtschaftskanzlei GK-law.de hält das Gesetzeswerk für sinnvoll. Lediglich die Abschaffung der Möglichkeit, Ingangsetzungs- und Erweiterungsinvestitionen bilanziell zu aktivieren, sei wenig förderlich. Insgesamt würden die Abschlüsse mittelständischer Unternehmer aber transparenter, aussagekräftiger und international vergleichsfähig. Das verbessere den Zugang zu Fremd- und Eigenkapital.

Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Kanzlei betreut seit vielen Jahren kleine und mittelständische Unternehmen in allen praktischen und rechtlichen Fragen der (Eigen-) Kapitalbeschaffung. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung und Umsetzung von Transaktionen in den Bereichen Private Equity und Mezzanine-Kapital, insbesondere die umfassende Betreuung von Unternehmen im Rahmen außerbörslicher Kapitalmarktemissionen, strukturierter Finanzierungen und institutioneller Mezzanine-Programme. Sie hat eine Vielzahl von mittelständische Unternehmen an die Kapitalmärkte geführt und es ihnen ermöglicht, ihre Kapitalausstattung mittels der geeigneten Finanzierungsinstrumente nachhaltig zu verbessern.

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