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Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Schäden am Eigentum durch Unwetter

(lifePR) (Hamburg, )
Heftige Unwetter wüteten am Wochenende über Deutschland. Besonders betroffen war Nordrhein-Westfalen. Die Folgen: Bäume wurden entwurzelt oder vom Blitz getroffen, Keller überflutet und Straßen überspült. Die Grundeigentümer-Versicherung gibt Tipps, wie man sich bei Schäden am Eigentum durch ein solches Unwetter verhalten sollte und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Welche Sachversicherung kommt für entstandene Sturmschäden am Gebäude und Inventar auf?
Entstehen durch einen Sturm Schäden am Eigenheim, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz. Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko allerdings bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.

Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?
Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein "Sturmereignis" vorliegt. Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der Fall.

Durch Starkregenfälle ist Wasser in die Wohnung eingedrungen und hat Schäden am Teppichboden und der Tapete hinterlassen. Sind solche Schäden versichert? Teilweise werden derartige Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen durch Premiumprodukte in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Hier sollte der eigene Versicherungsschutz überprüft werden. Tritt der Schaden durch eindringendes Regenwasser als Folge aus einem Sturmschaden am Gebäude ein, käme ebenfalls die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. Anders verhält es sich, wenn durch Starkregenfälle der Boden so aufgeschwemmt wird, dass er das Wasser nicht mehr aufnehmen kann und es dadurch zu Überschwemmungen, z.B. durch Überflutung von Kellerräumen, kommt. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel in Verbindung mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Wie gehe ich im Falle eines Sturmschadens vor?

Ist ein Schaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:

- Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.

- Dokumentieren Sie den Schaden und die entstandenen Veränderungen, indem Sie sie fotografieren.

- Vermeiden Sie Folgeschäden am Gebäude oder Inventar, indem Sie schnell Schaden mindernde Maßnahmen ergreifen.

- Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung der entstandnen Kosten.

- Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird.

- Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen besprechen abzustimmen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG Tel. 040 - 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.
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