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Was ist Asbest und warum ist er so gefährlich?

Asbestsanierung gemäß TRGS 519

(lifePR) (Bochum, )
Wenn du ein älteres Haus in Nordrhein-Westfalen besitzt oder sanierst, ist Asbest ein Thema, das du nicht ignorieren kannst. Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale, die aufgrund ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften – Hitzebeständigkeit, Reißfestigkeit und chemische Stabilität – jahrzehntelang als Wundermaterial im Bauwesen galten. Stell dir Asbest wie einen unsichtbaren Wolf im Schafspelz vor: Er sieht harmlos aus, aber sobald er aufgewühlt wird, entfaltet er sein volles Zerstörungspotenzial. Bis zum Verbot in Deutschland im Jahr 1993 wurde Asbest in einer schier unglaublichen Vielzahl von Baumaterialien eingesetzt – von Dachplatten über Fußbodenbeläge bis hin zu Heizungsrohren.

In Deutschland enthalten schätzungsweise 1,5 Millionen Gebäude Asbest in ihren Baumaterialien.  Das ist keine abstrakte Statistik – das bedeutet, dass in NRW allein Hunderttausende von Häusern, Schulen, Industriegebäuden und Wohnblöcken potenziell asbesthaltige Materialien beherbergen. Das Heimtückische an Asbest ist, dass er im eingebauten Zustand oft jahrzehntelang „schläft" – solange er unberührt bleibt und nicht beschädigt wird, ist das Risiko überschaubar. Doch sobald Renovierungs- oder Abbrucharbeiten beginnen, wird das Material aufgewirbelt und die winzigen Fasern gelangen in die Atemluft.

Gesundheitsrisiken durch Asbestfasern

Die gesundheitlichen Folgen einer Asbestexposition sind gravierend und – das macht die Sache besonders tückisch – oft erst Jahrzehnte später spürbar. Wird Asbest beschädigt, geschnitten, gebohrt oder unsachgemäß entfernt, gelangen mikroskopisch feine Fasern in die Luft. Diese dringen tief in die Lunge ein und können schwere Krankheiten verursachen. Die Symptome treten oft erst 20–40 Jahre nach der Belastung auf. Zu den gefährlichsten Erkrankungen zählen das Mesotheliom (ein bösartiger Tumor des Lungenfells), Lungenkrebs sowie Asbestose, eine chronische Vernarbung des Lungengewebes. Die Europäische Union hat ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Risiken von Asbest am Arbeitsplatz intensiviert, indem das Europäische Parlament aktualisierte Vorschriften verabschiedet hat, die eine wesentliche Senkung des Grenzwerts für Asbestexposition beinhalten. Das zeigt: Asbest ist kein abgehaktes Thema der Vergangenheit, sondern eine sehr aktuelle Herausforderung.

Wo kommt Asbest in Gebäuden vor?

Die Antwort auf diese Frage überrascht viele Hausbesitzer. Laut Bundesarbeitsministerium steckt etwa in einem Viertel aller vor dem 31. Oktober 1993 gebauten Gebäude Asbest – in Klebern, Putzen, Spachtelmassen, in Fassaden- und Leichtbauplatten, Bodenbelägen, Estrich und Zement, in älteren Öfen und Heizungen, in Dacheindeckungen, in Rohren und im Dämmmaterial. Das bedeutet konkret: Wenn dein Haus vor 1993 gebaut wurde, lautet die goldene Regel – erst messen, dann sanieren. Friederike Hollmann, Bauberaterin im Verband Wohneigentum NRW, bringt es auf den Punkt: „Im Prinzip muss man davon ausgehen, dass alles asbesthaltig ist, was aus Faserzement besteht und vor 1993 verbaut wurde. Insbesondere Garagendächer mit Faserzementplatten sind bei Bestandsgebäuden in der Regel asbesthaltig."

Rechtliche Grundlagen der Asbestsanierung in NRW TRGS 519 und Gefahrstoffverordnung

In NRW ist der Umgang mit Asbest klar geregelt, und wer die Regeln bricht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet Menschenleben. In Nordrhein-Westfalen gelten beim Umgang mit Asbest strenge Regelungen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519). Diese Vorschriften regeln die Pflicht zur Anzeige von Asbestsanierungen bei der Bezirksregierung, die Verwendung von zugelassenem Fachpersonal mit Sachkundenachweis sowie die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen wie Abschottungen, Unterdruckhaltung und die Verwendung von Atemschutz. Besonders wichtig: Die eigenständige Entfernung von Asbest durch Privatpersonen ist verboten und stellt ein erhebliches Gesundheits- und Umweltvergehen dar. Du kannst nicht einfach ein Asbestdach selbst abbauen und den Schutt in den Container werfen – das wäre so, als würdest du mit bloßen Händen einen Hochspannungsmast berühren.

Nur zertifizierte Fachfirmen, die über eine Zulassung nach TRGS 519 verfügen, dürfen in Nordrhein-Westfalen Asbest abbauen, sanieren und entsorgen. Diese Betriebe sind speziell geschult, verfügen über die notwendige Ausrüstung und melden jede Sanierungsmaßnahme bei den Behörden an. NRW Asbest Für Bauherren und Eigentümer bedeutet das: Wer eine Asbestsanierung in NRW plant, muss sich an einen zugelassenen Fachbetrieb wenden und die behördlichen Meldepflichten beachten.

Neue Gefahrstoffverordnung ab Dezember 2024

Ein wichtiger Meilenstein für alle Hauseigentümer in NRW: Seit Dezember 2024 gilt eine neue Gefahrstoffverordnung, die strengere Regeln für Bauarbeiten an Häusern vorschreibt, die bis 1996 gebaut wurden. Der Grund: Sie könnten asbesthaltige Baustoffe wie Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber enthalten. Die neue Verordnung hat die Latte höher gelegt – insbesondere bei den sogenannten „neuen Asbestprodukten" wie Putzen und Spachtelmassen, die bislang weniger im Fokus standen. Bei der Gebäudeunterhaltung und Arbeiten an diesen Produkten handelt es sich um Maßnahmen, die nach der Gefahrstoffverordnung einem Verbot unterliegen. Wer also plant, seine Wände zu verputzen oder Fliesen zu entfernen, sollte unbedingt vorher prüfen lassen, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind.

Asbestsanierung in NRW – Ablauf und Kosten Schritt-für-Schritt: So läuft eine Asbestsanierung ab

Eine professionelle Asbestsanierung ist kein schnelles Wochenendprojekt, sondern ein durchdachter Prozess, der mehrere Phasen umfasst. Stell dir das wie eine Operation am offenen Herzen vor – jeder Schritt muss sitzen, und Fehler können fatale Folgen haben. Eine professionelle Asbestsanierung verläuft in mehreren Schritten: Zunächst erfolgt eine Begutachtung und Probenentnahme zur Identifikation asbesthaltiger Materialien durch ein Fachlabor. Anschließend wird ein Sanierungskonzept inklusive Anzeige bei der Behörde erstellt. Danach werden Sicherheitsmaßnahmen wie die Einrichtung eines Schwarzbereichs, der Einsatz von Unterdruckgeräten und Schleusen vorgenommen. Es folgen Demontage und staubdichte Verpackung, fachgerechter Abtransport durch ein Entsorgungsunternehmen sowie eine abschließende Luftmessung und Freigabe durch einen Sachverständigen. NRW Asbest Gerade die abschließende Luftmessung ist entscheidend: Erst wenn die Messwerte den gesetzlichen Grenzwerten entsprechen, darf der sanierte Bereich wieder freigegeben werden. Das ist der Qualitätsstempel, der dir als Eigentümer die nötige Sicherheit gibt.

Kosten der Asbestsanierung in NRW

Die Kostenfrage ist natürlich für viele Hauseigentümer das zentrale Thema. Leider gibt es hier keine Pauschalen – die Preise variieren erheblich je nach Art des Materials, Zugänglichkeit, Fläche und erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Als grobe Orientierung kannst du dir folgende Richtwerte merken:

LeistungUngefähre Kosten Asbestdach entfernen (pro m²)45 – 60 €Asbestfassade abtragen (pro m²)245 – 70 €Asbestboden entfernen (pro m²)55 – 80€Asbestrohre austauschen (pro lfd. m)50 – 150 € Nachtspeicher entsorgen (pro Gerät)300 – 800 €Laboranalyse / Beprobung150 – 400 €

Hinzu kommen Laboranalysen, Genehmigungsgebühren, Sicherheitsmaßnahmen sowie Entsorgungskosten. Vergiss also nicht, diese Posten in deine Kalkulation einzuplanen. Und die gute Nachricht: Über das BAFA, die KfW und regionale NRW-Programme sind Förderungen für Asbestsanierungen möglich. Beratung bietet die Verbraucherzentrale NRW oder das LANUV NRW.

Asbestdach – Erkennung, Risiken und Entfernung

Das Asbestdach ist wohl die bekannteste und am häufigsten vorkommende Form der Asbestbelastung in NRW. Millionen von Garagen, Scheunen, Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden wurden bis in die frühen 1990er-Jahre mit Faserzementwellplatten oder Asbestzementplatten gedeckt. Diese Platten sehen grau und unscheinbar aus – doch wer sie ohne Schutzausrüstung bearbeitet, setzt sich einem ernsthaften Gesundheitsrisiko aus.

Woran erkenne ich ein Asbestdaah?

Ein sicheres Erkennen ist für Laien schwierig, aber es gibt einige Hinweise: Gebäude, die vor 1993 gebaut wurden und noch das ursprüngliche Dach tragen, sind verdächtig. Insbesondere Garagendächer mit Faserzementplatten sind bei Bestandsgebäuden in der Regel asbesthaltig. Typische Merkmale sind Wellplatten in Grau oder Schwarz, sogenannte „Eternit"-Platten oder kleinformatige Schindeln aus Faserzement. Asbestfreie Rohre tragen die Norm-Kennzeichnung „DIN EN 588" – bei Platten kann eine Zulassungsnummer auf der Plattenrückseite Hinweise geben. Im Zweifelsfall sollte immer eine Laborprobe durch einen zugelassenen Sachverständigen genommen werden, bevor irgendeine Arbeit am Dach beginnt.

In Nordrhein-Westfalen gelten strenge Vorschriften zur Asbestsanierung, die durch die Gefahrstoffverordnung klar definiert sind. Diese Vorschriften verlangen von den Verantwortlichen, dass sie eine Sanierung von Asbestmaterialien bei den zuständigen Behörden anmelden. Zudem ist die Beauftragung zertifizierter Fachbetriebe unerlässlich, da diese über das erforderliche Fachwissen und die speziellen Schulungen verfügen. Kurz gesagt: Ein Asbestdach ist kein DIY-Projekt. Wer hier eigenmächtig handelt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Nachbarn und die Umwelt – und macht sich strafbar.

Asbestfassaden in NRW – Was tun mit alten Fassadenplatten?

Asbestfassaden sind in NRW ein weitverbreitetes Problem, das viele Eigentümer unterschätzen. Besonders in den 1960er bis 1980er Jahren wurden Außenfassaden gerne mit Faserzementplatten verkleidet – robust, witterungsbeständig und damals als modern geltend. Heute wissen wir: Diese Platten enthalten häufig Chrysotilasbest oder Blauasbest, und sobald sie verwittern, reißen oder bearbeitet werden, setzen sie gefährliche Fasern frei. Der Vergleich liegt nahe: Eine intakte Asbestfassade ist wie eine Glasscheibe – solange sie heil ist, passiert nichts. Aber ein einziger Riss kann alles verändern.

Die Sanierung einer Asbestfassade in NRW erfordert dieselben strengen Maßnahmen wie jede andere Asbestarbeit: Anzeige bei der zuständigen Bezirksregierung, Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs, Einrichtung von Schutzabschottungen und fachgerechte Entsorgung als gefährlicher Abfall. Verschiedene Materialien wie Asbestzement in Fassadenplatten erfordern spezifische Vorgehensweisen und das Anwenden emissionsarmer Verfahren gemäß TRGS 519. Wer seine Asbestfassade saniert, tut nicht nur etwas für seine Gesundheit und die seiner Familie – er steigert auch den Wert seiner Immobilie erheblich, denn eine schadstofffreie Fassade ist bares Geld wert.

Asbestboden – Floor-Flex, Vinyl und Linoleum

Wer hat schon mal von Floor-Flex-Platten gehört? Diese bunten, quadratischen Bodenplatten aus den 1950er bis 1980er Jahren finden sich in Tausenden von Altbauten in NRW – und sie enthalten in vielen Fällen Asbest. Auch älteres Vinyl, Linoleum sowie die darunter liegenden Klebstoffe (Bitumenkleber) können asbesthaltig sein. Das besonders Tückische: Oft wurden diese Bodenbeläge einfach mit einem neuen Belag überlegt, sodass die Asbestplatten heute unter mehreren Schichten Laminat oder Parkett schlummern.

Fest gebundener Asbest kommt in Floor-Flex-Böden vor. Die Fasern sind in Bitumen gebunden, aber bei Bruch, Schleifen oder Hochdruckreinigung werden trotzdem Fasern freigesetzt. NRW Asbest Das bedeutet: Wer seinen alten Boden renovieren möchte, muss zuerst klären, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind – bevor auch nur eine Schraube gedreht oder ein Hammer geschwungen wird.

Asbestboden sicher entfernen

Die Entfernung eines Asbestbodens gehört ausnahmslos in die Hände von zertifizierten Fachbetrieben. Das Vorgehen folgt dem bekannten Muster: Probenentnahme und Laboranalyse, behördliche Anzeige, Einrichtung einer Schutzzone mit Unterdruck, feuchtes Ablösen der Platten (nie trocken schleifen oder fräsen!), staubdichte Verpackung und Entsorgung als Sonderabfall. Gemäß Anhang II Nummer 1 GefStoffV sind an asbesthaltigen Bauteilen nur ASI-Arbeiten zulässig, und SI-Arbeiten mit Oberflächenabtrag dürfen nur unter Verwendung emissionsarmer Verfahren durchgeführt werden. Wer beim Asbestboden auf Eigenregie setzt, riskiert eine massive Kontamination der eigenen Wohnung – und das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass das gesamte Gebäude vorübergehend evakuiert werden muss.

Asbestrohre – Gefahr im Verborgenen

Asbestrohre sind vielleicht das am wenigsten bekannte, aber keineswegs weniger gefährliche Asbestvorkommen in NRW. Besonders in der Wasserversorgung und Kanalisation wurden bis in die 1980er Jahre Rohre aus Asbestzement verlegt – robust, korrosionsbeständig und seinerzeit wirtschaftlich attraktiv. Heute befinden sich diese Rohre zum Teil noch im Erdreich, in Kellerinstallationen oder als Lüftungskanäle in Industriegebäuden.

Solange Asbestrohre intakt sind und nicht bearbeitet werden, stellen sie außerhalb des Gebäudes ein eher geringes Risiko dar. Problematisch wird es bei Reparaturarbeiten, beim Austausch oder beim Abbruch: Dann müssen dieselben strengen Vorschriften wie bei allen anderen Asbestarbeiten eingehalten werden. Auch altes Dämmmaterial von Heizungsrohren enthält häufig Asbest NRW Asbest – besonders in Form von Spritzasbest, der als Isolierung um Heizungsrohre aufgetragen wurde und extrem hohe Faserkonzentrationen freisetzen kann, wenn er angebohrt oder beschädigt wird. In NRW ist für den Austausch von Asbestrohren zwingend ein zertifizierter Fachbetrieb zu beauftragen, der die Arbeiten nach TRGS 519 durchführt und die alten Rohre als gefährlichen Abfall entsorgt.

Asbest im Nachtspeicher – Ein häufig unterschätztes Risiko

Der Asbest im Nachtspeicher ist ein Thema, das selbst erfahrene Renovierer oft überrascht. Elektrische Nachtspeicherheizungen, die in den 1960er bis 1980er Jahren in vielen NRW-Wohnungen und Häusern installiert wurden, enthalten in den meisten Fällen asbesthaltige Speichersteine oder Dämmplatten. Diese Geräte wurden als kostengünstige Heizlösung installiert – heute sind sie eine tickende Zeitbombe, wenn man sie unsachgemäß demontiert.

Alte Nachspeicherheizungen (Speichersteine) enthalten häufig Asbest, und dieser ist in aller Regel als schwach gebundener Asbest eingestuft, der bei Erschütterung oder Demontage besonders leicht Fasern freisetzt. Das macht Nachtspeicherheizungen zu einem der gefährlichsten Asbestvorkommen in Wohngebäuden – denn die Fasern können direkt in den Wohnraum gelangen. Wer eine alte Nachtspeicherheizung in seiner NRW-Wohnung oder seinem Haus hat und diese entfernen oder ersetzen möchte, muss zwingend einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragen. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung eines Nachtspeichergeräts liegen je nach Gerätegröße und Asbestgehalt bei etwa 300 bis 800 Euro – eine Investition, die sich in Anbetracht der Gesundheitsrisiken mehr als lohnt.

Asbestbohrungen – Das BT-30-Verfahren in NRW

Asbestbohrungen sind ein spezielles Thema, das im Alltag häufig vorkommt, ohne dass sich Betroffene dessen bewusst sind. Wer in einem Altbau in NRW eine neue Steckdose installieren, ein Bücherregal aufhängen oder eine neue Leitung verlegen will, muss zwangsläufig bohren – und dabei riskiert er, asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesen anzubohren. Klingt banal? Ist es nicht, denn genau hier entstehen im Alltag die größten Asbestrisiken.

Als erfahrener Sanierungsbetrieb für Asbest wird das BT-30-Verfahren eingesetzt, um sichere und emissionsarme Bohrungen in asbesthaltigen Böden, Wänden und Decken durchzuführen, wobei dank moderner Absaugtechnik und konsequenter Umsetzung der TRGS 519 höchste Sicherheitsstandards gewährleistet werden. NRW Asbest Das BT-30-Verfahren ist in NRW das anerkannte Standardverfahren für Bohrungen in potenziell asbesthaltigen Materialien. Es basiert auf dem Einsatz spezieller Absaugbohrer, die entstehenden Staub direkt an der Bohrstelle absaugen, sodass keine Fasern in die Raumluft gelangen. Das Setzen von Bohrlöchern in Bauteile mit Schichten eventuell asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber mit abgesaugten Bearbeitungssystemen – zum Beispiel dem Arbeitsverfahren BT 30 – ist unter bestimmten Voraussetzungen als Tätigkeit geringen Umfangs zulässig. BAuA Für Privatpersonen gilt: Wer in einem Altbau bohren will, sollte immer zuerst einen Fachmann hinzuziehen, der das Material bewertet und – wenn nötig – die Bohrung mit dem BT-30-Verfahren durchführt.

Förderung und Unterstützung bei der Asbestsanierung in NRW

Die gute Nachricht für alle Hauseigentümer in NRW: Eine Asbestsanierung muss nicht zwingend den finanziellen Ruin bedeuten. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die dir bei den Kosten helfen können. Neben den bundesweiten Programmen der KfW-Bank (insbesondere im Rahmen der energetischen Sanierung, wenn Asbestmaterialien im Zuge einer Dämmmaßnahme entfernt werden müssen) und des BAFA gibt es in NRW auch regionale Fördermöglichkeiten. Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Beratungsgespräche an und hilft dir dabei, die richtigen Fördertöpfe zu identifizieren. Auch das LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) ist eine wichtige Anlaufstelle für Informationen rund um Asbest und Schadstoffsanierung.

Wichtig zu wissen: Die Förderung für Asbestsanierungen ist oft an Bedingungen geknüpft – zum Beispiel daran, dass die Sanierung von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt wird und alle behördlichen Meldepflichten erfüllt werden. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch von erheblichen Zuschüssen profitieren, die die Gesamtkosten deutlich reduzieren. Kombiniere die Asbestsanierung möglichst mit anderen Sanierungsmaßnahmen wie der Dach- oder Fassadendämmung, um Synergien zu nutzen und Fördergelder optimal auszuschöpfen.

Fazit

Asbest in NRW ist kein Relikt der Vergangenheit – er ist eine sehr reale Gegenwart, mit der Hunderttausende von Hauseigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden konfrontiert sind. Ob Asbestdach, Asbestfassade, Asbestboden, Asbestrohre, Nachtspeicherheizungen oder Bohrungen in asbesthaltigen Materialien: Das Thema ist vielschichtig und die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Die wichtigste Botschaft lautet: Finger weg von Eigeninitiativen! Asbest ist ein Stoff, bei dem Halbwissen und Heimwerkermut gefährlich werden können. Die strengen Regelungen in NRW nach TRGS 519 und Gefahrstoffverordnung sind nicht als bürokratische Schikane gedacht, sondern als lebensrettende Schutzmaßnahmen. Wer auf zertifizierte Fachbetriebe setzt, behördliche Meldepflichten erfüllt und Förderprogramme clever nutzt, schützt nicht nur seine Gesundheit, sondern auch den Wert seiner Immobilie – langfristig die klügste Investition.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss ich als Hauseigentümer in NRW aktiv nach Asbest suchen lassen? Eine generelle Erkundungspflicht für Eigentümer wurde im Rahmen der neuen Gefahrstoffverordnung 2024 nicht eingeführt. Allerdings gilt: Wer Bauarbeiten an einem Gebäude plant, das vor 1996 errichtet wurde, muss im Vorfeld prüfen lassen, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Im Zweifel immer einen Sachverständigen hinzuziehen.

2. Wie erkenne ich asbesthaltige Baumaterialien ohne Laboranalyse? Eine sichere Identifikation ohne Labor ist für Laien nicht möglich. Als Faustregel gilt: Alles aus Faserzement, was vor 1993 verbaut wurde, sollte als potenziell asbesthaltig betrachtet werden. Bei Verdacht immer eine Probe durch ein akkreditiertes Labor nehmen lassen.

3. Was passiert, wenn ich Asbest selbst entferne? Die eigenständige Entfernung von Asbest durch Privatpersonen ist in NRW verboten und kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Darüber hinaus setzen Sie sich selbst und andere Personen einem ernsthaften Gesundheitsrisiko aus. Asbestreste können jahrzehntelang in der Lunge verbleiben und zu schweren Erkrankungen führen.

4. Wie lange dauert eine typische Asbestsanierung in NRW? Die Dauer hängt stark vom Umfang und der Art des asbesthalten Materials ab. Kleinere Maßnahmen wie das Entfernen eines Garagendachs können innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. Größere Projekte wie die vollständige Sanierung eines Mehrfamilienhauses können mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da Planungs-, Anzeige- und Freigabeprozesse Zeit benötigen.

5. Ist Asbest, der noch intakt und fest gebunden ist, sofort gefährlich? Nein, nicht zwangsläufig. Solange asbesthaltige Materialien unversehrt sind und nicht bearbeitet oder beschädigt werden, ist das Risiko vergleichsweise gering. Gefährlich wird es, wenn die Materialien brechen, verwittern, gebohrt, geschliffen oder gereinigt werden. Regelmäßige Kontrollen durch Fachleute helfen dabei, den Zustand asbesthalten Materials im Auge zu behalten.
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