Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 6632

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV Wilhelmstraße 43 / 43G 10117 Berlin, Deutschland http://www.gdv.de
Ansprechpartner:in Dr. Peter Schwark +49 30 20205110
Logo der Firma Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

Versicherer zahlen 240 Millionen Euro für Überspannungsschäden – Studie schafft mehr Klarheit bei der Schadenregulierung

(lifePR) (Berlin, )
Für rund 450.000 Überspannungsschäden haben die deutschen Versicherer etwa 240 Millionen Euro im Jahr 2006 bezahlt. In den letzten fünf Jahren mussten die Versicherer insgesamt rund 1 Milliarde Euro für Überspannungsschäden aufwenden. Um zu klären, bis zu welcher Entfernung zwischen Einschlagort des Blitzes und Schadensort ein Schaden noch plausibel sein kann, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei der Fachhochschule Aachen eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben.

„Nicht nur die Entfernung zum Einschlagort des Blitzes, sondern auch die Bebauungsdichte spielt bei der Bewertung von Überspannungsschäden eine große Rolle“, sagte der Leiter der Studie Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin. Grundsätzlich müsse zwischen zwei Schadenstypen unterschieden werden, nämlich Schäden durch nahe Einschläge, die zu Überspannungen innerhalb der hausinternen Energieversorgungs- und informationstechnischen Netze führen, und solchen Schäden, die durch eine Überlastung der Versorgungsleitungen im Außenbereich entstehen, so Kern weiter. Daneben müsse berücksichtigt werden, um welches elektronisches Gerät es sich handelt und ob dieses nur an ein Versorgungsnetz (wie Haushaltsgeräte) oder an mehrere Versorgungsnetze (z. B. Fernsehgerät, PC) angeschlossen sei.

Zur Bedeutung der Studie für die Versicherungswirtschaft sagte Klaus Ross, Sprecher der Arbeitsgruppe „Blitz und Überspannungsschäden“ im GDV: „Die Ergebnisse der Studie schaffen mehr Sicherheit für Kunden und Versicherer, da die Versicherer nun in der Lage sind, differenzierter und damit sachgerechter auf konkrete Schadensfälle zu reagieren. Damit wird sich die Schadenregulierung verbessern und in manchen Fällen auch beschleunigen.“ Anhand der Studienergebnisse können Überspannungsschäden besser eingeschätzt werden, so dass diese auch künftig versicherbar bleiben. Dies sei heute wichtiger als früher, weil aufgrund des Klimawandels mit einer Zunahme der Blitzaktivität in Deutschland und damit auch mit einer Zunahme von Überspannungsschäden gerechnet werden müsse, so Ross weiter.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

- Schlägt ein Blitz in einer Entfernung von mehr als 3.000 Metern vom Schadensort ein, ist ein Schadeneintritt an elektronischen Geräten in höchstem Maße unwahrscheinlich.

- Einzelne, frei stehende Gebäude, die mittels eigener Stichleitung an das Stromnetz angeschlossen sind, können bis zu einer Entfernung von 3.000 Metern zum Einschlagort des Blitzes unter ungünstigen Bedingungen von einem Überspannungsschaden betroffen sein.

- In dörflicher Umgebung ist ein Schadeneintritt bei einem Abstand von mehr als 2.000 Metern unwahrscheinlich, dieser Wert sinkt auf 1.500 Meter in städtischer/vorstädtischer Umgebung.

- Geräte, die über zwei leitungsgebundene Anschlüsse verfügen (z. B. Computer mit Stromversorgung und Netzwerkkabel) können sensibler auf induzierte Überspannungen reagieren als Geräte mit nur einem Anschluss (z. B. Waschmaschine).

Die gesamte Studie steht im Internet unter www.gdv.de als Download zur Verfügung.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.