Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1028676

Freizeitzentrum Xanten GmbH Am Meerend 2 46509 Xanten, Deutschland http://www.f-z-x.de
Ansprechpartner:in Herr Andreas Franken +49 2801 715696

Parkraummanagement im Freizeitzentrum Xanten

Ab sofort können Anwohner Parkverträge buchen

(lifePR) (Xanten, )
Anfang Juni startete im Freizeitzentrum Xanten das sogenannte Parkraummanagement mit teilweise kostenpflichtigen Parkplätzen, das nicht nur viel Aufsehen, sondern auch manche kontroverse Diskussion nach sich zog.

Nach gut einem Monat gibt es Neuigkeiten und es kann ein erstes Zwischenfazit gezogen werden.

Lösung für Anwohner

Wie bereits bei der Einführung Anfang Juni angekündigt, steht ab sofort eine Lösung für Anwohner zur Verfügung, die ihr Fahrzeug aufgrund mangelnder Alternativen bisher auf den Privatparkplätzen des Freizeitzentrums Xanten abstellten.

Für sie stehen nun entsprechende Parkverträge zum Preis von 150 € pro Jahr zur Verfügung, die ausschließlich online abgeschlossen werden können. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und ist monatlich zahlbar. Er kann über ein Kundenportal komplett selbständig abgeschlossen, gepflegt oder auch gekündigt werden. Den Link zum Kundenportal stellt das Freizeitzentrum Xanten InfoCenter auf Anfrage zur Verfügung.

Mit einem Parkvertrag für Anwohner kann auf einem Parkplatz des Freizeitzentrums Xanten ein Stellplatz für Pkw während der Vertragslaufzeit genutzt werden. Beliebt waren hierfür bisher der Parkplatz P4 am Strohweg oder der Parkplatz im Hafen Wardt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder Parkplatz.

Parkraummanagement: aktueller Stand

Die Einführung des Parkraummanagements erfolgt schrittweise, das heißt die Kostenpflicht ist noch nicht auf allen Parkplätzen gleichzeitig gestartet.

Derzeit aktiv sind die Parkplätze in Wardt am Naturbad (P1 - P4) und im Hafen Wardt sowie der -weiterhin kostenfreie- Surferparkplatz „Mast 3“ an der Xantener Südsee in Wardt, auf dem jedoch nur mit Berechtigung geparkt werden darf.

Die Kontrolle am Surferparkplatz „Mast 3“ erfolgt somit technisch nach dem gleichen Prinzip wie auf den kostenpflichtigen Parkplätzen, während hier jedoch keine Parkgebühr zu zahlen, sondern eine Berechtigung erforderlich ist. Diese Berechtigung ist eine Wassersportzulassung für die Xantener Nord- und Südsee, mit der man auf den Seen mit eigenem Wassersportgerät zum Beispiel Segeln, Surfen, Paddeln oder Tauchen kann. Beim Erwerb kann das entsprechende Kfz-Kennzeichen hinterlegt werden. Das gilt auch für Inhaber von Saison- und Jahreskarten des Freizeitzentrums Xanten. Im nächsten Schritt wird das Parkraummanagement für die Parkplätze P1 und P2 in Xanten-Vynen voraussichtlich in der Woche ab dem 7. Juli aktiviert. Dort gelten dann die gleichen Parkkonditionen.

Kundenfeedback und häufige Fragen

Im Laufe des vergangenen Monats sammelte das Freizeitzentrum Xanten Kundenfeedback zu dem neu eingeführten Parkraummanagement, das nicht nur -wie man meinen könnte- negativ ausfiel.

Natürlich gab es einzelne Kritik an der Einführung der Parkgebühren generell. Sie war beschlossen worden, um zusätzliche Einnahmen aus dem laufenden Betrieb zur Kostendeckung des Freizeitzentrums Xanten zu erzielen. Diese Einnahmen tragen somit unmittelbar zur Reduzierung des Zuschussbedarfs für das Freizeitzentrum Xanten bei, das aus öffentlichen Mitteln seiner drei Gesellschafter Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und Stadt Xanten finanziert wird.

Einige Kunden wünschten sich die Möglichkeit der Barzahlung oder nachträglichen Überweisung der Parkgebühr. Dies wird jedoch auch weiterhin nicht möglich sein, da das genutzte System des Dienstleisters Arivo diese Zahlungsmöglichkeiten nicht vorsieht und das Freizeitzentrum Xanten dies auch aus Kosten- und Effizienzgründen nicht umsetzen kann. An den Parkautomaten kann jedoch mit EC-Karte bezahlt werden.

Gelobt wird zudem die Möglichkeit, die Parkgebühr auch noch bis 48 Stunden nach der Ausfahrt vom Parkplatz online zu bezahlen. Dies kann unter www.arivo.info/fzx erledigt werden.

Alternativ kann die Parkgebühr auch über die beiden marktführenden Parking-Apps „easypark“ und „Parkster®“ sowie bei Bedarf an Kassenautomaten direkt vor Ort bargeldlos bezahlt werden.

Hierzu gibt das Freizeitzentrum Xanten noch folgende Tipps:

- Beim Scannen von QR-Codes nur zuverlässige Scan-Apps verwenden. Viele Scan-Apps sind werbefinanziert, sodass man leicht versehentlich in eine teure online Abofalle tappen kann. Empfohlen wird daher die Verwendung der KameraApp des Smartphones. Wer ganz sichergehen will, sollte die Internetadresse direkt in die Internetbrowser-App des Smartphones eintippen.
- Bei Parking-Apps werden gegebenenfalls Dienstleistungsgebühren berechnet, die sich nach dem Vertrag zwischen dem App-Anbieter und dem App-Nutzer richten und zusätzlich zu den Parkgebühren zu zahlen sind.
- Die Tagesparkgebühr gilt einmalig pro Tag. Das Erfassungssystem im Freizeitzentrum Xanten erkennt, wenn ein Fahrzeug einen Parkplatz zum Beispiel am Naturbad verlässt und in einen anderen Parkplatz, zum Beispiel im Hafen Wardt, neu einfährt.

Bei der Nutzung von Parking-Apps funktioniert dies jedoch technisch bedingt nicht immer, sodass bei erneuter Einfahrt die Tagesparkgebühr eventuell neu berechnet wird.

Freizeitzentrum Xanten InfoCenter
Internet: http://www.f-z-x.de

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2025, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.