In Deutschland wird soviel vererbt wie noch nie. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) werden in Deutschland bis 2020 2,6 Billionen Euro durch Erbschaften den Besitzer wechseln. Aber nur knapp jeder Dritte hat nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid seinen Nachlass geregelt.
Für eine reibungslose Übertragung des Vermögens auf die nachfolgende Generation sind folgende Punkte zu beachten:
1. Testament verfassen
Zu Beginn jeder Nachlassplanung steht die Frage, wer das Vermögen später erben soll. Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Konsequenz ist die Bildung einer Erbengemeinschaft, bei der alle Erben gemeinschaftlich für die Verwaltung und Aufteilung des Vermögens zuständig sind. Streitigkeiten sind vorprogrammiert.
2. Formalien einhalten
Ein Testament kann notariell oder eigenhändig verfasst werden. Das private Testament ist die einfachste Art, seinen letzten Willen zu verfassen. Damit es hieb- und stichfest ist, müssen einige Formalien beachtet werden: Das Testament muss von der ersten bis zur letzten Zeile handschriftlich verfasst werden sowie unterschrieben sein. Eine genaue Orts- und Datumsangabe erleichtert später die Beurteilung, welches Testament wirksam ist, falls mehrere vorhanden sind. Zudem sollten alle Erben namentlich aufgeführt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
3. Pflichtteilsansprüche berücksichtigen
Pflichtteile stehen den Eltern, dem Ehegatten und den Kindern zu. Sie müssen in Geld beglichen werden und sind sofort mit dem Todesfall fällig. Die häufige Folge sind große Liquiditätsprobleme bei den Nachkommen, der den Pflichtteil begleichen muss. Dies kann der Vermögensinhaber durch Anrechnungsklauseln bei Schenkungen an den späteren Pflichtteilberechtigten verhindern.
4. Professionellen Rat einholen
Professionelle Nachlassplaner wie Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgende Generation. Sie erstellen eine individuelle Strategie für eine Nachlassplanung und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie potenziellen weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Nachfolgeplaner als CFEP garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.
5. Freibeträge ausnutzen und zu Lebzeiten schenken
Die vorweggenommene Erbfolge ist vor allem bei größeren Vermögensnachlässen geeignet. Der Vorteil: Nach dem "Abschmelzmodell" stehen die Freibeträge nach zehn Jahren wieder voll zur Verfügung. Nur Schenkungen im Jahr vor dem Tod zählen voll zum Erbe, im zweiten Jahr fließen sie noch zu 90 und im dritten Jahr zu 80 Prozent ein und so fort. Somit kann die Zehn-Jahres Freibetragsfrist regelmäßig wieder genutzt werden.
6. Zuerst an die eigene Vorsorge denken
Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen. "Gerade bei Schenkungen zu Lebzeiten sollte die Sicherung des Lebensstandards des künftigen Erblassers oberste Priorität haben" so Tilmes.
7. Vorsorgevollmacht
Ist der Vermögensinhaber nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen, ist die Vorsorgevollmacht ein geeignetes Instrument, die eigene Zukunft auch in diesem Fall selber zu gestalten. Mit dieser Vollmacht erteilt der spätere Erblasser einer Person seines Vertrauens die Befugnis "an seiner Stelle zu handeln" und ersetzt eine amtliche Betreuung.
8. Eine Generation überspringen
Überträgt der Erblasser einen Teil des Vermögens direkt auf die Enkelgeneration, werden aus ursprünglich zwei steuerpflichtigen Erbfällen nur noch eine steuerpflichtige Übertragung. Die übersprungene Generation kann durch Nießbrauchsrechte abgesichert werden.
9. Erbvertrag nur mit Rücktrittsklausel
Der Erbvertrag ist die Alternative zum klassischen Testament. Er wird zwischen dem künftigen Erblasser und den Erben notariell ausgefertigt. Der Erbvertrag eignet sich besonders für unverheiratete Paare, denen vom Gesetzgeber ein gemeinschaftliches Testament versagt ist, oder bei Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen. Während einseitige Verfügungen im Testament jederzeit geändert werden können, ist der Erblasser an die Bestimmungen im Erbvertrag gebunden.
Nachträgliche Änderungen können nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommen werden. Die Bindungswirkung des Erbvertrages sollte der Vermögensinhaber beachten und unbedingt einen Rücktrittsvorbehalt in den Vertrag einfügen.
10. Letzten Willen in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen
Da sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern können, sollte das Testament regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.