Förderhöchstbetrag sinkt ab Februar 2027
Aktuell werden bei der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können jeweils weitere 15.000 Euro und für jede zusätzliche Wohneinheit 8.000 Euro angesetzt werden. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro auf 27.250 Euro. Anschließend erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres eine weitere Reduzierung um 750 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt dabei zunächst bestehen. Allerdings verringert sich durch die schrittweise Absenkung der förderfähigen Kosten auch die maximal mögliche Zuschusshöhe. Als Beispiel: Im Einfamilienhaus wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe derzeit mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus mit bis zu 12.880 € bezuschusst. Bereits im August 2028 können nur noch 7.500 € Grundförderung genutzt werden.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert
Neben dem Förderhöchstbetrag verändert sich auch der Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser beträgt aktuell 16 Prozent und kann von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen zusätzlich in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Februar 2027 wird der Bonus halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt. Damit reduziert sich ein weiterer wichtiger Bestandteil der Heizungsförderung. „Viele Hauseigentümer unterschätzen, wie stark sich die schrittweise Absenkung der Förderkonditionen auf die tatsächliche Zuschusshöhe auswirken kann“, erklärt Martin Kutschka, Firmengründer der febis Service GmbH und Energieeffizienz-Experte. „Wer ohnehin eine neue Heizung plant, sollte am besten jetzt seinen Antrag stellen und sich die zurzeit noch attraktiven Förderkonditionen sichern.“
Gleichzeitig wird die Heizungsförderung stärker sozial ausgerichtet: Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Rentner sowie Familien mit Kindern sollen künftig von höheren Zuschüssen profitieren. Durch die einkommensabhängige Staffelung der Förderung sollen moderne Heizsysteme auch für diejenigen erschwinglicher werden, die finanziell weniger Spielraum haben.
Förderantrag rechtzeitig stellen – Umsetzung kann später erfolgen
Wichtig für Hauseigentümer: Wer sich die aktuell geltenden Förderkonditionen sichern möchte, muss nicht zwangsläufig noch in diesem Jahr eine neue Heizungsanlage einbauen lassen. Entscheidend ist vielmehr, den Förderantrag rechtzeitig und unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen zu stellen. Nach der Förderzusage stehen grundsätzlich bis zu 36 Monate für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung. Damit können Eigentümer ihre Heizungsmodernisierung frühzeitig auf den Weg bringen und gleichzeitig ausreichend Zeit für die weitere Planung und Durchführung einräumen.
febis Förderservice unterstützt beim Förderantrag
Die Förderspezialisten der febis Service GmbH unterstützen Hauseigentümer bei der Ermittlung geeigneter Fördermöglichkeiten und begleiten sie auf Wunsch durch den Antragsprozess. Der febis Förderservice stellt die notwendigen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und nach Einbau (BnD) bereit, die Antragstellende für das KfW-Portal zwingend benötigen. Mit der Zuschusszusage lässt sich zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit nutzen, um geförderte Modernisierungen zinsgünstig zu finanzieren.
Mehr Informationen: https://www.fe-bis.de/beg-foerderung-2026-zuschuesse-beantragen/