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Heizungsförderung 2026: Wer jetzt handelt, kann sich höhere Zuschüsse sichern

Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab 2027 schrittweise – frühzeitige Antragstellung kann sich für Hauseigentümer finanziell auszahlen.

(lifePR) (Hattersheim, )
Wer seine alte Heizungsanlage gegen ein modernes Heizsystem austauschen möchte, kann weiterhin von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden förderfähige Heizungsmodernisierungen mit einer Grundförderung von 30 Prozent unterstützt. Je nach individuellen Voraussetzungen sind zusätzliche Boni möglich – insgesamt bis zu 80 Prozent Förderung. Doch die Förderbedingungen verändern sich: Ab Februar 2027 werden sowohl der Förderhöchstbetrag als auch der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert. Hauseigentümer, die ohnehin einen Heizungstausch planen, sollten deshalb frühzeitig handeln.

Förderhöchstbetrag sinkt ab Februar 2027

Aktuell werden bei der Heizungsförderung für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können jeweils weitere 15.000 Euro und für jede zusätzliche Wohneinheit 8.000 Euro angesetzt werden. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro auf 27.250 Euro. Anschließend erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres eine weitere Reduzierung um 750 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt dabei zunächst bestehen. Allerdings verringert sich durch die schrittweise Absenkung der förderfähigen Kosten auch die maximal mögliche Zuschusshöhe. Als Beispiel: Im Einfamilienhaus wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe derzeit mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus mit bis zu 12.880 € bezuschusst. Bereits im August 2028 können nur noch 7.500 € Grundförderung genutzt werden.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert

Neben dem Förderhöchstbetrag verändert sich auch der Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser beträgt aktuell 16 Prozent und kann von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen zusätzlich in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Februar 2027 wird der Bonus halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt. Damit reduziert sich ein weiterer wichtiger Bestandteil der Heizungsförderung. „Viele Hauseigentümer unterschätzen, wie stark sich die schrittweise Absenkung der Förderkonditionen auf die tatsächliche Zuschusshöhe auswirken kann“, erklärt Martin Kutschka, Firmengründer der febis Service GmbH und Energieeffizienz-Experte. „Wer ohnehin eine neue Heizung plant, sollte am besten jetzt seinen Antrag stellen und sich die zurzeit noch attraktiven Förderkonditionen sichern.“

Gleichzeitig wird die Heizungsförderung stärker sozial ausgerichtet: Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Rentner sowie Familien mit Kindern sollen künftig von höheren Zuschüssen profitieren. Durch die einkommensabhängige Staffelung der Förderung sollen moderne Heizsysteme auch für diejenigen erschwinglicher werden, die finanziell weniger Spielraum haben.

Förderantrag rechtzeitig stellen – Umsetzung kann später erfolgen

Wichtig für Hauseigentümer: Wer sich die aktuell geltenden Förderkonditionen sichern möchte, muss nicht zwangsläufig noch in diesem Jahr eine neue Heizungsanlage einbauen lassen. Entscheidend ist vielmehr, den Förderantrag rechtzeitig und unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen zu stellen. Nach der Förderzusage stehen grundsätzlich bis zu 36 Monate für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung. Damit können Eigentümer ihre Heizungsmodernisierung frühzeitig auf den Weg bringen und gleichzeitig ausreichend Zeit für die weitere Planung und Durchführung einräumen.

febis Förderservice unterstützt beim Förderantrag

Die Förderspezialisten der febis Service GmbH unterstützen Hauseigentümer bei der Ermittlung geeigneter Fördermöglichkeiten und begleiten sie auf Wunsch durch den Antragsprozess. Der febis Förderservice stellt die notwendigen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und nach Einbau (BnD) bereit, die Antragstellende für das KfW-Portal zwingend benötigen. Mit der Zuschusszusage lässt sich zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit nutzen, um geförderte Modernisierungen zinsgünstig zu finanzieren.

Mehr Informationen: https://www.fe-bis.de/beg-foerderung-2026-zuschuesse-beantragen/ 

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febis Service GmbH

febis ist seit über 30 Jahren im Bereich Energie- und Fördermittelberatung tätig. Ziel ist es, unabhängige Informationen zu verfügbaren Fördermitteln bereitzustellen und Hauseigentümer, Fachbetriebe und Unternehmen bei energieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen.

Klimaziele, Wärmewende und Sanierungsstau stellen Eigentümer und Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Martin Kutschka, Firmengründer und Leiter des operativen Geschäfts der febis Service GmbH, engagiert sich seit vielen Jahren für den Ausbau qualifizierter Energieberatung. Als Mitgründer des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN e. V.) setzte er sich früh dafür ein, Fachwissen zu bündeln und Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

febis bietet einen umfassenden Fördermittelservice und ist Teil der europaweit agierenden Infopro Digital Group. Zu den Kunden zählen Hauseigentümer und Fachbetriebe sowie Unternehmen aus den Bereichen Heizungstechnik und erneuerbare Energien, Fenster und Fassade, Baustoffhandel, E-Mobilität, Finanzdienstleistungen und Energieversorgung. Gemeinsam mit Kunden und Kooperationspartnern entwickelt febis Beratungsangebote, Onlinerechner und webbasierte Services rund um Förderung und energetische Modernisierung.

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