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Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau verschärft Kritik des Normenkontrollrats an der Bundesregierung

Nullmessung fehlerhaft: Bundesregierung bezieht Renten- und Krankenversicherungsträger nicht in die Bürokratie-Messungen mit ein. Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau fordert massive Erweiterung der Bestandsmessung

(lifePR) (Bielefeld, )
Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld unterstützt die vom Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen der Vorstellung seines Jahresberichtes vorgetragene Kritik am Vorgehen der Bundesregierung bei Bürokratieabbau ausdrücklich.

"Es ist seit Monaten ein Kritikpunkt unserer Einrichtung, dass die einmalig durchzuführende Bestandsmessung in Deutschland vom Statistischen Bundesamt umgesetzt wird, das hierzu zunächst eigene Kompetenz aufbauen musste. In allen anderen Europäischen Ländern wurde die Messung durch externe Dienstleister wesentlich schneller und objektiver durchgeführt", unterstreicht Prof. Dr. Gerhard Klippstein, Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau, einen der wesentlichen Kritikpunkte, die der Normenkontrollrat gegenüber der Verfahrensweise der Bundesregierung am Mittwoch geäußert hatte.

Zudem mache der stets beschönigende Grundtenor der Erklärungen des Kanzleramtes skeptisch: "Die Bundesregierung geht das wichtige Thema Bürokratieabbau mehr und mehr defensiv an und verweist auf angebliche Erfolge und eine niedrige Gesamtbelastung, statt nach einer ehrlichen, umfassenden Bestandsaufnahme den Abbauprozess offensiv anzugehen und Mechanismen hierfür zu implementieren", ergänzt Klippstein.

Bei der Frage nach dem Umfang der Bestandsmessungen geht die Kritik des Zentrums über die vom Normenkontrollrat geäußerten Punkte hinaus. Besonders zu hinterfragen sei nicht nur die fehlende Einbeziehung von in nationales Recht umgesetzten EU-Richtlinien, sondern auch von einer ganzen Reihe offensichtlich extrem berichtslastiger Bereiche im Deutschen Recht.

So wurden die Bürokratielasten der Sozialversicherungsträger offenbar nicht in die Messungen einbezogen, obwohl gerade die Berichtspflichten im Renten- und Krankenversicherungsbereich in Deutschland immens sind. "Es ist nicht verwunderlich, dass die Bundesregierung auf so niedrige Belastungen kommt, wenn Bereiche, die jeder Unternehmer mit Bürokratie in Verbindung bringt, nicht in der Messung enthalten sind", macht Klippstein deutlich.

Zudem müsse geprüft werden, ob nicht auch Berichtspflichten zu messen seien, die mittelbare Auswirkungen von Gesetzen darstellen. Beispielsweise ist es für Unternehmen seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Erlangung von Rechtssicherheit notwendig, umfangreiche Dokumentationen zu führen.

"Insgesamt wird die Bundesregierung dem durch das 'Normenkontrollrats-Gesetz' formulierten Auftrag nicht gerecht", so Klippsteins Fazit. Beispielsweise würden noch keine Anstrengungen unternommen, die Bürokratiekostenbelastung von Kommunen zu messen, die aber durch die Formulierung "juristische Personen" im Gesetz eindeutig mit einbezogen seien. Hierzu arbeitet das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau zurzeit an einem Modellprojekt.

Positiv überrascht zeigt sich das Zentrum über die deutlichen Worte, die der Normenkontrollrat bei der Vorstellung seines Jahresberichtes fand: "Das Gremium scheint seine Rolle des 'Bürokratie-Wachhundes' jetzt verinnerlicht zu haben und ist auch bereit, zu bellen und zu beißen. Es nähert sich damit der niederländischen ACTAL an, nach deren erfolgreichem Vorbild es erschaffen wor-den ist", erläutert Klippsteins abschließend.

Über das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau:

Das nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau will unter Mitwirkung von anerkannten Wissenschaftlern, Politikern und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen die aktuellen Entwicklungen in der Politik auf diesem Sektor wohlwollend, aber auch mit der notwendigen wissenschaftlichen Distanz betrachten und auch auf den Prüfstand stellen. Das Zentrum will außerdem all denjenigen, die sich diesem Thema theoretisch und praktisch annähern wollen, als Partner zur Verfügung stehen, etwa bei der Vermittlung des notwendigen Know-hows.

Das Standardkosten-Modell (SKM) steht als Erfolg versprechendes Instrument gegen Bürokratie im Interesse von Politikern, Wirtschaftsförderern und Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden und momentan auch im Mittelpunkt der Forschungen des Zentrums. Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist Herausgeber des 1. Deutschen Handbuchs zur Durchführung des SKM und Veranstalter des 1. Deutschen Standardkosten-Modell Forums, das im Februar 2007 unter der Beteiligung von renommierten SKM-Anwendern und Politikern wie Dr. Norbert Röttgen, MdB, und Dr. Rainer Wend, MdB, stattfand.

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld

Die staatlich anerkannte, private Fachhochschule des Mittelstands (FHM) wurde im Jahr 2000 vom Mittelstand für den Mittelstand gegründet. Ziel ist die praxisnahe Qualifizierung von Fach- und Führungskräften mit betriebswirtschaftlichem Know-how für die mittelständische Wirtschaft. In enger Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen entwickelt und realisiert die FHM in diesem Sinne wissenschaftlich fundierte Studien- und Weiterbildungsangebote sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das Studienangebot umfasst staatlich und international anerkannte Bachelor- und Master- Studiengänge in den Bereichen Wirtschaft, Medien, Kommunikation und Gesundheit. Das Studienkonzept der FHM beinhaltet eine hohe Berufsorientierung, eine individuelle Betreuung und kleine Studiengruppen. Weitere Schwerpunkte setzt die FHM mit ihren Instituten in der wissenschaftlichen Weiterbildung sowie in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im In- und Ausland.

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