Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 422974

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Urteil verbessert Verbraucherschutz bei Fluggastrechten

(lifePR) (Berlin, )
Das Urteil des Amtsgerichts Hannover - 512 C 15244/10 - regelt im Zusammenhang mit der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004), in der grundsätzlich nur Entschädigungsleistungen bei Annullierung von Flügen vorgesehen sind, auch eine Vorverlegung eines Fluges, im vorliegenden Fall um mehr als zehn Stunden. Das Amtsgericht Hannover erkennt in einer solchen mehrstündigen Vorverlegung im Sinne der EU-Verordnung eine "Annullierung".

Ein solcher Anspruch soll nur dann entfallen, wenn die Fluggäste rechtzeitig über die geänderten Abflugzeiten informiert werden. Nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover hätte dies mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug geschehen müssen. Ob diese Einschränkung Bestand hat, wird sich anhand zukünftiger Entscheidungen zeigen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover und der am 21.03.2013 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr sowie der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechtsverordnung (EG 261/2004) und die Verordnung zur Regelung der Ansprüche bei Personenschäden, Gepäckschäden und Verspätungsschäden (EG 227/1997) verbessern den Verbraucherschutz, indem mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Die Vorschläge sowie die Neuregelungen zur Schlichtung von Ansprüchen im Luftverkehr sollen gewährleisten, dass künftig Zahlungsansprüche bis zu 5.000,00 EUR mithilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können.

Das Funktionieren der Schlichtung setzt die Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen voraus, da das Gesetz zunächst eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtliche Schlichtungsstellen vorsieht, die von den Luftfahrtunternehmen eingeschaltet werden. Noch können die Luftfahrtunternehmen nicht zur Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet. Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - zunächst kostenlos.

Die nationalen und internationalen Fluggesellschaften lassen positive Signale erkennen, dass das Schlichtungsverfahren auf große Akzeptanz stoßen wird.

Detlef Wilschke
Rechtsanwalt & Notar
http://www.baumann-wilschke.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.