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Krankenkasse zahlt Patienten auch eine Zweitmeinung

Medizinischer Rat von zwei Seiten kann Heilungschancen verbessern

(lifePR) (Berlin, )
Wer hat es noch nicht erlebt? Der Arzt stellt eine Diagnose und man ist nicht sicher, ob diese alternativlos ist. Viele werden dann selbst aktiv und forschen im Internet oder haben bestenfalls Ärzte im Bekanntenkreis, die nun intensiv befragt werden – ohne Untersuchung. Die Wenigsten wissen, dass sie ein Recht auf eine bezahlte Zweitmeinung haben: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ärztliche zweite Untersuchung bzw. Einschätzung.

Der Vorteil der Zweitmeinung: verschiedene Behandlungsmethoden werden besprochen
Eine zweite Meinung kann nicht nur bei der richtigen Diagnose einer Krankheit oder Verletzung wichtig sein, sondern ist vor allem von Bedeutung, wenn es um verschiedene Behandlungsmethoden geht. Häufig haben unterschiedliche Fachärzte auch verschiedene Vorlieben für bestimmte Anwendungs-Methoden. Außerdem können mehrere Ärzte auf vielfältigere Erfahrungen zurückblicken. Hier findet die altbekannte Redewendung wieder Bestätigung: Vier Augen sehen mehr als zwei.

Besserer Überblick über Risiken und Heilungschancen
Auch ist die Aufklärung über die Chancen und Risiken einer Operation oder einer medikamentösen Behandlung meist genauer und detailreicher, wenn sie von zwei Spezialisten durchgeführt wird. Somit kann der Patient besser einschätzen, ob er diese Risiken in Relation zu den Heilungschancen wirklich in Kauf nehmen möchte. Die Frage nach alternativen Behandlungsmethoden wird häufig gestellt. Die Einbeziehung eines zweiten Arztes auf Krankenkassenkosten kommt hingegen seltener vor – aus Unwissenheit der Kassenpatienten, die nicht wissen, dass sie auf Kosten ihrer Krankenkasse die Zweitmeinung einholen dürfen.

Zweitberatung verringert Unsicherheit über Behandlungsempfehlung
Häufig ist der Patient mit der Einschätzung der Chancen und Risiken der vom Arzt empfohlenen Behandlung überfordert, wie auch regelmäßig der Wunsch besteht, unnötige Behandlungen zu vermeiden.

Die Einholung einer Zweitmeinung führt regelmäßig dazu, diese Unsicherheiten zu beseitigen und stärkt zugleich das Vertrauen zum behandelnden Arzt. Somit sollte der Patient von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um sicherer in der Einschätzung der Diagnose und besten Behandlungsmethode zu werden. Und er sollte mögliche Behandlungsalternativen kennen, bevor er sich für eine entscheidet. Denn je größer das Vertrauen in die vorgeschlagene Behandlung, umso besser ist regelmäßig auch die Mitarbeit des Patienten auf dem Weg zur Gesundung.

Dirk Möller
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Medizinrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

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