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EuGH-Urteil zu Vogelschlag: Kein Anspruch auf Entschädigung

(lifePR) (Berlin, )
Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand zu sehen ist. Passagiere haben in der Regel keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn ihr Flug sich wegen Vogelschlags um mehr als drei Stunden verspätet. EUclaim, ein Unternehmen, das sich für Fluggastrechte einsetzt, zeigt sich von der Entscheidung der Richter überrascht. „Wir wundern uns, dass der Einschätzung des Generalanwalts nicht gefolgt wurde“, sagt Nicole Krey, Rechtsexpertin bei EUclaim. In dem Verfahren hatte der zuständige Generalanwalt Bot argumentiert, dass die Folgen eines Vogelschlags nicht als außergewöhnlicher Umstand gesehen werden könnten, da Vogelschlag mit der Ausübung des Flugbetriebs einer Fluggesellschaft zmnzugkyyj.

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