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Belgische VOC-Verordnung zu Emissionen aus Bauprodukten eingereicht

(lifePR) (Belgien/Deutschland, )
Als "Königlicher Erlass zur Festlegung der Grenzwerte für die Emissionen in den Innenraum von Bauprodukten für bestimmte beabsichtigte Nutzungsarten" wurde von belgischen Ministerien am 10.10.2012 der Entwurf zu einer nationalen VOC-Verordnung zur Notifizierung in der EU eingereicht.

Die Veröffentlichung der Verordnung ist geplant für 2013, rechtswirksam verbindlich soll sie frühestens ab dem 01.01.2014 für neu in Verkehr gebrachte Produkte sowie frühestens ab 01.01.2015 für bereits auf dem Markt befindliche Baustoffe werden. Das Inverkehrbringen von Produkten, für die kein der Verordnung entsprechendes Produktemissionsgutachten vorgelegt werden kann, ist dann ab den genannten Zeitpunkten verboten.

Verantwortlich für die geforderten Produktemissionsgutachten und die Einhaltung der Grenzwerte werden die Hersteller sein. Laborprüfungen sollen entweder nach dem EU Entwurf zur Prüfung der Emissionen aus Bauprodukten (Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2012) oder nach dem ISO 16000 Prüfverfahren erfolgen. Die Grundlage der belgischen Verordnung ist die Europäische Bauproduktenverordnung (CPR). Die Emissionsmessung würde nach 28 Tagen von einem ISO 17025 akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden.

"Wir freuen uns über die Bemühungen der belgischen Ministerien, durch Verbesserung der Innenraumluft den Gesundheits- und Umweltschutz voranzutreiben. Hersteller, deren Produkte freiwillige, adäquate Prüfzeichen wie das eco-INSTITUT-Label tragen, können bereits vorliegende Prüfergebnisse hinsichtlich dieser neuen Verordnung von führenden Laboren wie dem UL ECO INSTITUT auswerten lassen. Dazu gehören auch die Prüfungen nach den Grundsätzen des DIBt. So kommen auf diese Hersteller keine weiteren Prüfungen zu." erklärt Daniel Tigges, Leiter Vertrieb beim UL ECO-INSTITUT.

Nach den bereits notifizierten deutschen DIBt-Grundsätzen und der Französischen VOC-Verordnung wäre dies die dritte nationale Verordnung zu Emissionen aus Bauprodukten in einem europäischen Land.

Von der Verordnung derzeit betroffene Produkte sind Bodenbeläge, Bodenbelagsunterkonstruktionen, Verlegeunterlagen, Hilfsmittel zur Bodenverlegung, Verlegeklebstoffe, Beschichtungen und Imprägnierungen. Ausgenommen sind Bodenbelagprodukte, die zu 100% aus Naturstein, keramischem Material, Glas oder Stahl sind. Von dieser Verordnung nicht betroffen sind Bauprodukte wie Wandbeläge, Farben, Lacke etc.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

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Das UL ECO-INSTITUT wurde im Mai 2012 als Teil des UL Environment an das UL Global Network angeschlossen. Es ist einer der führenden Anbieter für Emissions- und Schadstoffprüfungen von Bau- und Einrichtungsprodukten. Das unabhängige und akkreditierte Prüflabor mit Sitz in Köln betreibt rund 85 Emissionsprüfkammern und bewertet Produkte nach nationalen und internationalen Anforderungen und Kriterien. Weitere Informationen über das UL ECO-INSTITUT unter www.eco-institut.de.

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