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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Wie Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von VW trotz Verjährung zu ihrem Recht kommen

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht VW aufgrund § 852 BGB 10 Jahre in der Pflicht

(lifePR) (Lahr, )
In der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von VW wird ein neues Kapitel aufgeschlagen - das Thema Verjährung. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind Ansprüche gegen VW auch noch einklagbar, wenn der Schadensersatzanspruch möglicherweise verjährt ist. Wer sich durch unerlaubte Handlungen auf Kosten eines anderen bereichert, der muss noch zehn Jahre danach den daraus gezogenen finanziellen Vorteil zurückbezahlen.

Dieser Restschadensersatzanspruch leitet sich aus § 852 BGB ab. Bisher wird darüber gestritten, wann die übliche dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat – Ende 2015 oder 2016. Mit § 852 BGB gibt es für geschädigte VW-Kunden eine neue Option, zu ihrem Recht zu kommen. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW heftig umstritten

Trotz des ersten verbraucherfreundlichen Urteils vor dem Bundesgerichtshof im VW-Skandal gibt es noch viele offene Fragen. Auch die Verjährung im Diesel-Abgasskandal ist heftig umstritten.
  • VW pocht auf die dreijährige Verjährungsfrist ( 195 BGB). Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal publik.
  • Realistischer weise ging man bisher davon aus, dass frühestens 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten.
  • Allerdings war die Rechtslage für die Verbraucher lange unübersichtlich. Auch die Chancen gegen VW in der juristischen Auseinandersetzung zu gewinnen, waren selbst für Rechtskundige nur schwer einschätzbar. Erst 2019 fand eine verbraucherfreundliche Kehrtwende vor Gericht statt. Die Kläger haben bis heute kaum Kenntnisse darüber, wie es zu dem Betrug kam und wer dafür verantwortlich ist. Alle diese Umstände sind für den Beginn der Verjährungsfrist bedeutsam und deuten derzeit darauf hin, dass die Verjährungfrist möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als Ende 2016 begonnen hat zu laufen.
  • Das Landgericht Duisburg hat am 20. Januar 2020 den dreijährigen Verjährungsbeginn viel weiter hinausgeschoben, als bisher angenommen worden war (Az. 4 O 165/19). Begründung: Eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage ist für das Gericht Voraussetzung für den Verjährungsbeginn. Die Rechtslage sei bisher nicht eindeutig. Die BGH-Rechtsprechung hält die Klageerhebung für Gläubiger unzumutbar, wenn die Rechtslage besonders verwickelt und problematisch ist oder, wenn gewichtige rechtliche Zweifel vor der Klärung der Rechtslage bestehen. Sieht der BGH die problematische Rechtslage im Fall VW gegeben, dann verlängert sich der Diesel-Abgasskandal um den VW-Motor EA 189 erneut. Letztlich muss der BGH die Frage der Verjährung klären.

BGB 852 öffnet Verbrauchern eine neue Tür im Diesel-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist jedoch sicher, dass VW nicht so leicht und schnell davonkommen wird. Denn, wer sittenwidrig täuscht und trickst, darf sich keine Hoffnungen darauf machen, dass seine Tat nach der üblichen Verjährung in Vergessenheit gerät. § 852 BGB bietet Verbrauchern die Möglichkeit, selbst bei verjährten Schadensersatzansprüchen gegen VW finanziell entschädigt zu werden.
  • Denn die Ansprüche auf eine Geldzahlung können laut 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Wer sich beispielsweise sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, muss diesen Vorteil wieder zurückgeben.
  • Im BGB liest sich 852 dann wörtlich folgendermaßen:
    „Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an […].“
  • Auf die Seite der Verbraucher hat sich bei diesem Thema auch die Juraprofessorin Susanne Augenhofer in einem Aufsatz der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR 2019/3, 83, 86) Voraussetzung, dass § 852 BGB greift, ist das Vorliegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs, so Augenhofer. Der Bundesgerichtshof hat im ersten VW-Urteil am 25. Mai 2020 diesen Anspruch deutlich festgestellt.
  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist daher klar, dass im Falle einer möglichen Verjährung von VW-Fällen § 852 BGB greift und VW den durch die Manipulation erlangten finanziellen Vorteil dem Verbraucher zurückgeben muss. Wer beispielsweise seinen Diesel 2013 erworben hat, kann bis 2023 Ersatzansprüche gegen VW geltend machen.
  • Doch wie könnte der Ersatzanspruch berechnet werden? „Der Anspruch“, schreibt wieder Augenhofer in der Zeitschrift VuR, „würde im VW-Fall den Betrag, den das Unternehmen auf Kosten der Verbraucher erlangt hat, also den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge, umfassen. Zu dem durch die unerlaubte Handlung erlangten Vorteil gehören gem. § 818 Abs. 1 BGB auch die durch die Nutzung des Kapitals erlangten tatsächlichen Zinsen. Nach § 852 Satz 2 BGB verjährt der Restschadensersatzanspruch innerhalb von zehn Jahren von seiner Entstehung an (…). Für den VW-Fall bedeutet dies, dass der Anspruch zum Zeitpunkt des Erwerbs des betreffenden Fahrzeugs entstanden ist.“

Chancen vor Gericht gegen VW zu gewinnen, so gut wie nie

Die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung rund um den Diesel-Abgasskandal mündete im ersten BGH-Urteil am 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) und der Verurteilung von VW. Mittlerweile sprechen sich 21 von 24 Oberlandesgerichten und 99 von 115 Landgerichten für eine Haftung des VW-Konzerns aus. Ein sogenannter Hinweisbeschluss des BGH am 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) hatte die Wende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung wurden darin als mangelhaft bezeichnet.

Sogar das Software-Update im EA 189 stellt ein sogenanntes Thermofenster dar. Solche temperaturabhängige Abschalteinrichtungen sind am Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten als unzulässig bezeichnet worden. Diese Thermofenster sind auch in der Nachfolgegeneration des EA 189 verbaut worden. Sie befinden sich auch in zahlreichen Diesel der Daimler AG.

Gerade vor dieser verbraucherfreundlichen Entwicklung und auch im Hinblick auf die neue Sichtweise beim Thema Verjährung rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen VW-Kunden zur anwaltlichen Beratung, um ihre Rechte gegen den Autobauer durchzusetzen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Tausende positive Urteile und Vergleiche konnte die Verbraucher-Kanzlei bereits für ihre Mandanten erzielen. Nach dem ersten BGH-Urteil sind vor allem Einzelklagen für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage interessant, die den VW-Vergleich nicht angenommen und ihre Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 vor dem Beginn des Dieselskandals erworben haben.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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