KIA-Rückruf wegen Brandgefahr durch Kurzschluss im Kupplungsaktuator
Der aktuelle Rückruf betrifft insgesamt 558.088 Fahrzeuge der Modellreihen Niro HEV und Niro PHEV (Baujahre 2015 bis 2022) sowie 85.219 Fahrzeuge der Modellreihen Ceed PHEV und Ceed CUV PHEV (Baujahre 2019 bis 2023). In Deutschland sind davon fast 45.000 Fahrzeuge betroffen. Grund für den Rückruf ist ein möglicher Kurzschluss im Kupplungsaktuator, der im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Laut Hersteller sind bisher keine Sach- oder Personenschäden bekannt geworden.
Überprüfung und Austausch in der Kia-Werkstatt
Die Rückrufe werden unter den internen KIA-Codes „231113“ (Niro) und „240S01“ (Ceed) geführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter den Referenznummern „14640R“ und „14641R“ überwacht. Betroffene Fahrzeughalter werden aufgefordert, ihr Auto umgehend in eine autorisierte KIA-Vertragswerkstatt zu bringen. Dort wird der Kupplungsaktuator überprüft und bei Bedarf ausgetauscht. Zusätzlich wird eine neue HCA-Sicherung mit geringerer Kapazität eingebaut, um das Risiko eines thermischen Vorfalls weiter zu minimieren und die Sicherheit der Fahrzeugbesitzer zu erhöhen.
Rückrufe wegen Brandgefahr: Auch andere Hersteller betroffen
KIA ist mit diesem Rückruf von Plug-in-Hybriden nicht allein. In den vergangenen Monaten kam es zu mehreren Rückrufen verschiedener Hersteller wegen Brandgefahren in Hybrid- und Elektrofahrzeugen:
- Ford: Rückruf des Ford Kuga Plug-in-Hybrid wegen Brandrisiko durch defekte Hochvoltbatterien.
- Mercedes-Benz: Rückrufe bei EQA und EQB wegen potenzieller Brandgefahr durch fehlerhafte Batteriemodule.
- BMW, Toyota, Porsche, Audi: Rückrufe bei zahlreichen Hybrid- und E-Fahrzeugen aufgrund von Batterie- und Elektronikproblemen.
Verbraucherrechte bei Problemen mit KIA-E-Autos
Betroffene KIA-Fahrer sollten prüfen lassen, ob ihnen im Zusammenhang mit dem Rückruf Ansprüche auf Nachbesserung, Schadensersatz, Minderung oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrags zustehen. Auch Leasingnehmer haben in der Regel ähnliche Rechte wie Käufer. Bereits in vergleichbaren Fällen konnten geschädigte Verbraucher erfolgreich Ansprüche durchsetzen – selbst wenn noch kein konkreter Schaden eingetreten ist. Entscheidend ist oft bereits das Vorliegen eines sicherheitsrelevanten Mangels.
Mögliche Ansprüche:
- Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Bauteile
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung
- Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder Folgekosten
Auch Software-Updates oder technische Nachrüstungen, die zu Reichweitenverlust oder Funktionseinschränkungen führen, können zusätzliche Ansprüche begründen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen KIA-Fahrern eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.