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EuGH-Generalanwalt stuft Thermofenster in Dieselmotoren als gesetzeswidrig ein

Dr. Stoll & Sauer: BGH ignoriert im Abgasskandal europäische Rechtsprechung

(lifePR) (Lahr, )
Jetzt wird es im Diesel-Abgasskandal für Autobauer, die die Abgasreinigung ihrer Dieselmotoren mit einem sogenannten Thermofenster regeln, sehr eng. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Athanasios Rantos bezeichnete Thermofenster als rechtswidrig. Volkswagen droht damit im Rechtsstreit um Abschalteinrichtungen am EuGH eine Schlappe. Der Generalanwalt stufte in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen europäischer Recht (Az. C-134/20). In der Regel folgt das Gericht den Anträgen des Generalanwalts. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Bereits im Dezember 2020 hat der EuGH Abschalteinrichtungen generell für illegal erklärt (Az. C-693/18). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist daraufhin, dass der BGH die Rechtsprechung des EuGH beim Thermofenster ignoriert.

Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz steigen Dank EuGH

Der EuGH erweist seinem verbraucherfreundlichen Ruf mal wieder alle Ehre. Wenn das Thermofenster in Dieselmotoren vom Gericht für illegal erklärt wird, steigen für Verbraucher die Chancen, ihre berechtigten Ansprüche im Abgasskandal gegen Autobauer wie VW, Daimler, Fiat, BMW und Opel vor Gericht durchzusetzen. In der Regel folgt der Gerichtshof dem Plädoyer des Generalanwalts. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus und rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Schon am 17. Dezember 2020 hatte der EuGH in einem französischen Verfahren gegen VW klar gemacht, dass Abschalteinrichtungen generell gegen geltendes Recht verstoßen. In einem neuen VW-Verfahren hat der Generalanwalt diese Sichtweise in seinem Schlussplädoyer für das sogenannte Thermofenster konkretisiert. In dem Verfahren geht es um drei Fälle, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die in einem bestimmten Thermofenster mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt. Wie die ARD-Tagesschau am 23. September 2021 berichtete, fällt nach Ansicht des Generalanwalts das Thermofenster nicht unter die Ausnahme, die für Einrichtungen vorgesehen ist, die den Motor vor Schäden schützen sollen. Das Thermofenster schone vor allem Anbauteile, deren Funktionieren nicht den Schutz des Motors berühre.

VW argumentiert vor Gerichten seit Jahren, dass die Thermofenster dem Schutz des Motors dienen. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde. Im Straßenverkehr bedeutet das jedoch, dass die Abgasreinigung die meiste Zeit ausgeschalten ist, weil in den vergangenen Jahren die Durchschnittstemperatur in Deutschland und Österreich deutlich unter 15 Grad Celsius lag und Autos vielfach in Höhen von mehr als 1000 Metern unterwegs waren. 

Bundesgerichtshof ignoriert bisher Rechtsprechung des EuGH

Sind für den EuGH Abschalteinrichtungen generell illegal, so sieht der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Sache etwas anders – besonders beim Thermofenster. In verschiedenen Urteilen zu Daimler-Verfahren hat sich der sechste Senat dahingehend geäußert, dass der Einbau eines Thermofensters alleine keine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung der Verbraucher darstelle. Da müsse mehr dazukommen – zum Beispiel der Genehmigungsbehörde den Einbau der Abschalteinrichtung verschwiegen zu haben (Az.: VI ZR 433/19 vom 19. Januar 2021). Der siebte Senat geht noch einen Schritt weiter und urteilte am 16. September 2021, dass am Thermofenster generell nichts verwerflich sei und es bei Daimler keine Betrugsabsicht gegeben habe (Az. VII ZR 190/20 u.a.).

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die gegensätzliche Rechtsprechung des BGH ein echter Skandal. Am EuGH sind bereits mehrere Vorabentscheidungsverfahren aus Deutschland anhängig, die die bisherige Rechtsprechung des BGH im Abgasskandal auf den Prüfstand stellen sollen. Da geht es vor allem um das Thema Nutzungsentschädigung. Wenn Gerichte Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zusprechen, so müssen sie sich eine von Laufleistung und Kilometerstand abhängige Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs vom Schadensersatz abziehen lassen. Viele Juristen und auch Gerichte sehen darin eine Übervorteilung des Schädigers.

Verbraucherkanzleien prüfen darüber hinaus derzeit im Hinblick auf die Thermofenster-Entscheidungen des BGH verfassungsrechtliche Schritte. Insgesamt erweckt die BGH-Rechtsprechung in Teilen den Eindruck, als wolle die Justiz die Autoindustrie kostengünstig aus dem Abgasskandal entlassen. Mit dem Thermofenster will übrigens VW den Abgasskandal um dem Motor EA189 aus der Welt schaffen. In dem dazu gehörenden Software-Update soll nach Meinung von Experten ein Thermofenster stecken. Und das wird jetzt wohl vom EuGH für rechtswidrig erklärt. Ein alter Skandal wird so zu neuem Leben erweckt.

Das Thermofenster ist offensichtlich von allen Autobauern in Dieselmotoren eingesetzt worden. Von den Medien wird es jedoch hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Daimler-Skandal gesehen. Daimler bestreitet wie auch VW schon jegliches illegales Handeln. Merkwürdigerweise hat Daimler im Abgasskandal ein Bußgeld über 870 Millionen Euro bezahlen müssen. Es geht dabei um die Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Mitarbeitern. Gerade ist auch ein Prozess gegen Daimler-Mitarbeiter zu Ende gegangen. Hier gab es Strafbefehle in bisher unbekannter Höhe. Die drei Angestellten mussten sich nicht zu den Vorwürfen äußern und werden im Unternehmen weiterbeschäftigt, berichtete am 22. September 2021 die Stuttgarter Zeitung.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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