Die Kanzlei hat Klage erhoben und verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrages sowie Schadensersatz gegenüber der Audi AG. Im Rahmen des Verfahrens wird behauptet, dass auch das Fahrzeug mit dem Motor EA 288 manipuliert ist. Die Audi AG bestreitet dies und teilt mit, dass Fahrzeuge des streitgegenständlichen Typs mit dem Motor EA 288 nicht manipuliert seien. Die Klägerin hingegen glaubte dies nicht, da auch bei dem Volkswagen Modell T6 der Motor EA 288 verbaut ist und berichtet wird, dass dort eine neue Software aufgespielt werden soll. Das Landgericht Offenburg ließ die Ausführungen der Audi AG ebenfalls nicht gelten und beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung. Es wird nunmehr geklärt, ob Schadensersatzansprüche aufgrund der Manipulation bestehen.
Erwerber eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, um sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Chancen stehen gut, Schadensersatz zu erhalten.