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Landesverband ist entrüstet: Gesetzliche Rahmenbedingungen in baden-württembergischen KiTas sollen ausgehebelt werden

(lifePR) (Stuttgart, )
KiTa-Träger sollen aufgrund des andauernden Fachkräftemangels zur Erprobung von den kindergartenrechtlichen Vorgaben des Landes entbunden werden können. Das hat aus Sicht des evangelischen Landesverbands wenig mit Flexibilisierung und schon gar nichts mit einem rechtssicheren Rahmen zu tun, wie es positiv umschrieben wird.

„Wir vermissen in der aktuellen Situation ganz klar den Blick auf die Kinder, die einen Anspruch auf frühkindliche Bildung haben“, sagt Pfarrer Albrecht Fischer-Braun, Geschäftsführer des evangelischen Landesverbands. „Die Sicherung der Qualität der pädagogischen Praxis sollte nicht durch eine ausschließlich zeitliche Betreuungsdebatte in Frage gestellt werden. Wenn über mehrere Jahre hinweg Betreuungsarrangements erprobt werden dürfen, die sich den kindergartenrechtlichen Vorgaben des Landes in keiner Weise unterwerfen müssen, kommt das der Abschaffung der landesgesetzlichen Regelung gleich.“

Wir wissen, die Kindertagesbetreuung steht unter Druck: Steigender Fachkräftebedarf, fehlende KiTa-Plätze und verkürzte Öffnungszeiten prägen den Alltag. Daraus resultieren u.a. Überlastungen des Personals und bei oft kurzfristigen und andauernden Reduktionen von Öffnungszeiten oder Gruppenschließungen Einschränkungen für die betroffenen Familien. Alle Träger ringen darum, den Handlungserfordernissen angemessen zu begegnen, sie brauchen Spielraum. Aber ein rechtsfreier Erprobungsraum kann nicht die Lösung des Fachkräftemangels bringen. Die Aushebelung unserer bisher noch vergleichsweise guten Rahmenbedingungen setzt Träger noch mehr unter Druck und ist eine Respektlosigkeit gegenüber der pädagogischen Arbeit, die auch unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen vor Ort geleistet wird.

Der Landesverband stellt das Kindeswohl und den Kinderschutz an die erste Stelle, wenn es um die Grenzen von Veränderungen geht, die aus einer Notlage heraus kurzfristig in Erwägung gezogen werden müssen.

Kinder dürfen auch zukünftig in ggf. neuen und flexiblen Angeboten der Kindertagesbetreuung keinen Beeinträchtigungen und Gefährdungen ausgesetzt sein. Darauf müssen Eltern und Fachkräfte vertrauen können.

Je nach regionaler Gegebenheit kann es sinnvoll sein, vor Ort flexible Modelle zu erproben. Die Einführung muss aber mit festgelegten Prüfkriterien durch die aufsichtführenden Behörden genehmigt werden. Ein Beteiligungsprozess ist sicher sinnvoll, kann aber nicht garantieren, dass die Belange aller berücksichtigt werden. Das Landesjugendamt darf auch in Ausnahmesituationen in seinem „Wächteramt“ nicht geschwächt werden. Modellversuche müssen sich daran messen lassen. Elementare Bedingungen und landesweit geltende rechtliche Grundlagen müssen auch künftig die Grundlage des Handelns sein.

„Wir verstehen nicht, warum viele gute Ideen, die in Initiativen und von der Fachöffentlichkeit immer wieder eingebracht werden, politisch nicht weiter diskutiert und in die Umsetzung gebracht werden“, sagt Fischer-Braun. „Dazu gehören beispielsweise die Entlastung der Fachkräfte von hauswirtschaftlichen oder Verwaltungs-Arbeiten oder die Einführung von Kita-Sozialarbeit.“

„Stattdessen setzen wir mit der Zulassung von Erhöhung der Gruppengrößen und weniger Fachpersonal auf Dauer unser gutes Kitasystem aufs Spiel“, so der Geschäftsführer des Landesverbands.

Der Sinn einer befristeten Öffnungsklausel des KiTaG könnte aus Sicht des Landesverbands sein, in verlässlichen Modellen eine garantierte Bildungszeit mit reduziertem Zeitumfang durch weitere und auf die Betreuung ausgerichtete Zeiten zu ergänzen. Aber in dieser Bildungskernzeit müssen ausgebildete Fachkräfte die Möglichkeit haben, eine intensive Beziehung zu den Kindern aufzubauen.

Hintergrund

Obwohl in Baden-Württemberg seit Jahren Ausbildungskapazitäten und -wege ausgebaut werden, fehlt es vielen Kitas an pädagogischem Fachpersonal. Der Ministerrat hat daher die Möglichkeit eröffnet, dass zur Erprobung neuer Vorgehensweisen Träger von den kindergartenrechtlichen Vorgaben des Landes entbunden werden können. Diese Vorgaben betreffen vor allem das eingesetzte Personal, also Gruppengröße, Fachkräfteeinsatz und Ähnliches. Jetzt wird die Anhörung zu dem Vorschlag gestartet, damit er möglichst schnell in Kraft treten kann.

Der Evangelische Landesverband – Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V. – ist ein Trägerverband aus kirchlichen und weiteren freien sowie kommunalen Trägern von Kindertageseinrichtungen. Der Verband schließt Träger zusammen, die in der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern auf evangelischer Grundlage arbeiten. Dem Verband sind 700 kirchliche, weitere freie sowie kommunale Träger mit 2.400 Kindertageseinrichtungen angeschlossen. Der Verband ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. und der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (BETA).

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Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.

Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.

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