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GModG in der Kritik

Bundesratsausschüsse bestätigen zentrale Einwände des DEN

(lifePR) (Offenbach am Main, )
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) wird derzeit als „besonders eilbedürftig“ durch die Institutionen gepeitscht – nun hat sich auch der Bundesrat geäußert. In einem knapp sechzigseitigen Dokument fordern die Fachausschüsse Wirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt und Städtebau Nachbesserungen. Sie formulieren konkrete Empfehlungen. Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) e.V. betrachtet diese differenziert: „Auf der einen Seite freuen wir uns sehr, dass einige unserer Kritikpunkte nun doch auf institutioneller Ebene Gehör finden, etwa die Kritik an der Biotreppe, der Wegfall einer verpflichtenden Beratung sowie die fehlende Verknüpfung mit einer strategischen Wärmeplanung. Gleichzeitig sehen wir einige Forderungen eher kritisch, etwa den Flottenansatz, die Idee, in Einzelfällen auf Dämmmaßnahmen zu verzichten.“ erklärt Jutta Betz, Vorsitzende des DEN.

Grundsätzliche Kritik: Biotreppe und Versorgungssicherheit
Die Ausschüsse des Bundestages formulieren – ähnlich wie das DEN, wie die Mehrheit von Fach- und zivilgesellschaftlichen Verbänden – eine grundsätzliche Kritik. Die Koalition gehe mit dem GmodG in die „falsche Richtung“, verlangsame die „gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängere damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.“  Die Mitglieder der Fachausschüsse fürchten, dass nicht genügend Biomasse für die geforderte Biotreppe und Grüngasquote zur Verfügung steht, dass die Koalitionäre mit dem Gesetz die Energieversorgungssicherheit Deutschlands aufs Spiel setzen, die Klimaziele preisgeben und die Bezahlbarkeit der Energietransformation im Gebäudebereich verunmöglichen. „Wir teilen diese Sorgen“, erklärt Jutta Betz, „Die Biotreppe ist ein kostspieliges Unterfangen – für das Klima, die Staatskassen und den Verbraucher.“ Der Verband begrüße daher ausdrücklich, dass die Gremien des Bundesrats ungeklärte Fragen zur Biotreppe in den Fokus rücken, Nachhaltigkeitsstandards erfragen und einem unnötigem Flächenfraß durch Energiepflanzen entgegenzuwirken suchen. Auch die Forderung, das Betriebsverbot für fossile Heizungen und die Beratungspflicht wiedereinzuführen, unterstützt das Netzwerk, ebenso wie die Idee, das bisherige Anforderungsniveau an neue Heizungsanlagen zumindest zu halten. Sie sieht die vorgelegten Empfehlungen aber auch kritisch, so zum Beispiel den Flottenansatz.

Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
Große Wohnungsunternehmen sollen demnach ihre Gebäude über einen „Flottenansatz“ rechnen können. Im Fokus steht hier dann nicht das einzelne Gebäude, sondern die Gebäudeflotte als Ganzes. Über verbindliche und regelmäßig zu prüfende fünfjährliche Zwischenziele könne man eine Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gewährleisten. Das DEN sieht den Vorschlag kritisch: „Über so eine Regelung wird ein zweiter Standard, eine parallele Regelstruktur geschaffen. Das stiftet unnötig Verwirrung und Rechtsunsicherheit.“ Um diese zu vermeiden, einem „Schönrechnen“ der Flotte entgegenzuwirken, lehnt der Verband die Idee entschieden ab.

Länderöffnungsklausel
Gleichzeitig begrüßt der Verband die Überarbeitung der Länderöffnungsklausel. Die Ausschüsse des Bundesrates fordern hier, dass die Länder das Betriebsverbot von Heizkesseln wie auch eine Beratungspflicht selbstständig umsetzen können sollen. „Weil die Architektur des GmodGs den Beratungsbedarf eher steigert, die Regierung dies aber nicht abzubilden gewillt ist, sollte man den Ländern nicht im Weg stehen“, bemerkt die Ingenieurin. Dass hier ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstehen könnte, sei zwar ärgerlich, im Sinne des Klimaschutzes aber dem bisher unzulänglichen GmodG vorzuziehen.

Stromdirektheizung
Kritisch bewertet das DEN die Vorstöße zur Stromdirektheizung. Beim Einbau derselben möchte man die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz absenken. „Damit Stromdirektheizungen überhaupt sinnvoll eingesetzt werden können, braucht es hohe Effizienzstandards, eine gute Dämmung.“ erklärt Betz in diesem Kontext. Eine Absenkung der Anforderungen würde höherer Energiekosten, einen steigenden Stromverbrauch und zusätzlicher Belastungen der Stromnetze nach sich ziehen.

Fehlende Strategie für eine erfolgreiche Wärmeplanung
Weiter monieren die Bundesratsausschüsse die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Fernwärme, fordern -wie das DEN in seiner Stellungnahme auch- eine deutlichere Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung. Während Betreiber von Wärmenetzen hohe Investitionen in den Umbau ihrer Infrastruktur leisten müssten, eröffnet die Bio-Treppe vergleichsweise einfache Wege für den Betrieb fossiler Heizungen. Das könnte den Ausbau der Fernwärme ausbremsen, eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erschweren.

Was nun weiter passiert: Bund gegen Länder?
Sollte der Bundesrat die Empfehlungen seiner Ausschüsse übernehmen, wäre dies ein deutliches Signal. Das DEN fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Hinweise der Fachverbände, die hier durch die Länder wieder aufgenommen wurden, ernst zu nehmen. Die Wärmewende braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erfolgreich zu verbinden.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung über die Empfehlungen der Fachausschüsse des Bundestages (PDF).

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