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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen steht wieder zur Disposition

Deutscher Kulturrat fordert Abgeordnete auf, den Vorschlag des Bundesrates zurückzuweisen

(lifePR) (Berlin, )
Morgen, Donnerstag, den 10.05.2007 findet die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ im Deutschen Bundestag statt.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz das bürgerschaftliche Engagement stärken und Bürokratie abbauen. Der Gesetzesvorschlag wurde vom Deutschen Kulturrat begrüßt.

Ohne Not hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 30.03.2007 Verschlechterungen für den Kulturbereich vorgebracht. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Stellungnahme des Bundesrats zum Kulturbereich leider nicht entschieden zurückgewiesen.

• Der Bundesrat stellt die nach langen Debatten gefundene Lösung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen in Frage. Sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dem Bundesrat folgen, würden hieraus deutliche Nachteile für die Fördervereine von Kultureinrichtungen entstehen, die letztlich zu Lasten der geförderten Einrichtungen gehen würden.

• Darüber hinaus wollen die Länder die gemeinnützigen Zwecke im Kulturbereich verengen, obwohl das kulturelle Leben zu einem großen Teil auf bürgerschaftlichem Engagement beruht und der Status der Gemeinnützigkeit für die Vereine und Stiftungen von großer Bedeutung ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist eigentlich kaum zu fassen, die Länder, die immer so auf ihre Kulturhoheit pochen, wollen die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich verschlechtern. Bürgerschaftliches Engagement ist im Kulturbereich von elementarer Bedeutung. Gerade Kultureinrichtungen sind zunehmend auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Jetzt dieses zu erschweren, ist nicht nur kontraproduktiv, sondern geradezu töricht, denn letztlich werden die Länder den Schaden bezahlen müssen, den sie anrichten. Wir hoffen sehr, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon in der morgen stattfindenden ersten Lesung des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ die Ansinnen des Bundesrats deutlich zurückweisen werden.“

• Resolution des Deutschen Kulturrates „Reform des Gemeinnützigkeitsrecht: Licht und Schatten in der Stellungnahme des Bundesrats“: http://www.kulturrat.de/...
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