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Reform des Gemeinnützigkeitsrecht: Wichtige Verbesserungen für den Kulturbereich

Deutscher Kulturrat begrüßt Reform des Gemeinnützigkeitsrechts - Allianz der Dachverbände der Zivilgesellschaft hat erste Bewährungsprobe mit Bravur bestanden

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ enthielt bereits wichtige Elemente zur Unterstützung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Abbau von Bürokratie bei den gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben weitere engagementstärkende Aspekte hinzugefügt.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass ein Freibetrag für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro im Jahr eingeführt wird. Bislang ist nur für Übungsleiter die Aufwandsentschädigung bis zu 1.884 Euro im Jahr bisher und künftig 2.100 Euro im Jahr steuerfrei. Die Einführung des Freibetrags ist ein Schritt zur Gleichbehandlung aller Engagierten. Weiter ist die Anhebung der Übungsleiterpauschale positiv.

Ebenso begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Spenden in den Kapitalstock einer Stiftung auf 1 Mio. Euro angehoben wird. Die Bundesregierung sah zunächst eine Erhöhung auf 750.000 Euro vor. Der Bundesrat empfahl eine Erhöhung auf 1 Mio. Euro. Die Parlamentarier haben den Vorschlag des Bundesrates aufgenommen, das ist positiv. Wir hoffen, dass diese Änderung Stifter ermutigen wird, noch mehr kapitalkräftige Stiftungen im Kulturbereich zu errichten.

Der Deutsche Kulturrat ist über die Klarstellung in der Gesetzesbegründung erfreut, dass die Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen steuerlich abziehbar sind auch wenn die Mitglieder beispielsweise die geförderten Museen kostenlos oder günstiger besuchen können. In der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass es den Mitgliedern in erster Linie um die Unterstützung der – zumeist öffentlichen – Kultureinrichtungen geht und nicht um so genannte geldwerte Vorteile. Bedauerlich ist, dass Mitgliedsbeiträge für „kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung“ dienen steuerlich nicht geltend gemacht werden können. In der Gesetzesbegründung werden Laienorchester, Laienchöre und Laientheater ausdrücklich genannt. Es entsteht hieraus eine Zweiteilung der Engagierten, in die, die ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen können und die, die es nicht können. Hier ist die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages gefordert, dem Deutschen Bundestag einen Änderungsvorschlag vorzulegen.

Sehr positiv ist, dass der Deutsche Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates nicht gefolgt ist, den Begriff Kunst und Kultur in der Abgabenordnung enger zu fassen. Es bleibt bei der Formulierung, dass die Förderung von Kunst und Kultur gemeinnützig ist. Bedauerlich ist allerdings, dass der Deutsche Bundestag dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist, den Katalog gemeinnütziger Zwecke abschließend zu fassen. Dieser abschließende Katalog wird zwar dadurch abgemildert, dass die obersten Finanzbehörden der Länder den Zweck einer Organisation für gemeinnützig erklären können, wenn dieser die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Damit wird zum einen der abschließende Katalog gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung geöffnet, zum zweiten müssen die obersten Finanzbehörden der Länder Kompetenzzentren für das Gemeinnützigkeitsrecht bilden, was für die weitere Debatte positiv sein wird.

Neben dem heute beschlossenen „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ muss noch ein zweiter, äußerst positiver Umstand gewürdigt werden. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben die verschiedenen Dachverbände der Zivilgesellschaft, z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Naturschutzring, der Bundesverband Deutscher Stiftung, der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Kulturrat und viele andere gemeinsam an einem Strang gezogen und das Gesetzgebungsverfahren begleitet. Diese neue Allianz, davon ist der Deutsche Kulturrat überzeugt, wird in den nächsten Jahren noch weitere wichtige Impulse zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements geben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Bundesregierung hat Wort gehalten und hat eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement auf den Weg gebracht. Für das Bürgerengagement im Kulturbereich wurde nicht nur das leidige Probleme der steuerlichen Nichtanerkennung der Mitgliedsbeiträgen von Kulturfördervereinen beseitigt, sondern auch weitere wichtige engagementfördernde Beschlüsse gefasst. Gleichzeitig hat die neue Allianz der Dachverbände der Zivilgesellschaft ihre erste Bewährungsprobe mit der konstruktiven Begleitung des Gesetzgebungsprozesses mit Bravur bestanden.“
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