Die beiden Regierungsfraktionen hatten im Vorfeld der heutigen Entscheidung argumentiert, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Cicero alles Notwendige gesagt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen insofern nicht mehr notwendig seien. Konken: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Cicero für verfassungswidrig zu erklären, war ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Urteil allein reicht aber nicht aus, um den Informantenschutz auf Dauer sicherzustellen." Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben. Nur so könne den zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden.
Der DJV hat seit 1987 fast 180 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen und Wohnungen von Journalisten in Deutschland dokumentiert.