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Aus Studienbeiträgen können auch Professuren finanziert werden

(lifePR) (Bonn, )
Die gesetzliche Zweckbestimmung von Studienbeiträgen, Lehre und Studienbedingungen zu verbessern, steht einer Finanzierung von Hochschulpersonal im Ergebnis nicht im Wege. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt der Hannoveraner Hochschulrechtler Professor Volker Epping in einem Rechtsgutachten für die Universität zu Köln, das die Zeitschrift "Forschung & Lehre" in ihrer März-Ausgabe in einer Kurzfassung veröffentlicht. Professoren, Juniorprofessoren und ihnen zugeordnetes wissenschaftliches Personal können demnach - dem Gedanken der Einheit von universitärer Forschung und Lehre folgend - aus Studienbeiträgen finanziert werden, solange gleichgewichtig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrgenommen werden. Reine Forschungsstellen dürften dagegen nicht aus Studiengebühren unterhalten werden. Mischfinanzierungen seien denkbar, soweit nur teilweise eine Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen erfolge.

Obwohl die Hochschulen laut höchstrichterlicher Rechtsprechung gehalten seien, bei einem Bewerberüberhang weitere Studierende zuzulassen, bis die Kapazitäten vollends ausgelastet seien, sieht Epping ausreichende Handlungsspielräume, um die Studienbedingungen mit aus Beiträgen finanziertem zusätzlichen Personal zu verbessern. Die Umstellung der Studiengänge und die angestrebten kürzeren Studienzeiten erleichterten solche Möglichkeiten. Dem zusätzlichen Lehrpersonal, so Epping, müsse ein zusätzlicher Ausbildungsaufwand entsprechen, den die Hochschulen sachlich begründen und aus der Studienstruktur, der Studienlänge oder der Stofffülle herleiten könnten. Schwierig gestalte sich die befristete Beschäftigung von Personal, da dies nur bei vorübergehendem Lehrbedarf möglich sei.
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