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Arzt darf Rechnung nicht über Arbeitgeber an Patienten senden

Ressort: Medizinrecht/Urteile/Gesundheit

(lifePR) (Frankfurt/Berlin, )
Ein Arzt darf seine Rechnung nicht über den Arbeitgeber an den Patienten versenden. Dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 1.200 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019 (AZ: 8 U 164/19).

Der Arzt behandelte im Kosmetikstudio seiner Ehefrau eine Patientin mit zwei Botoxspritzen. Die Frau bezahlte die Rechnung nicht vollständig. Sie beanstandete, dass kein anhaltender Effekt eingetreten sei. Die dritte Mahnung sendete der Arzt per Fax über den Arbeitgeber der Patientin an sie. Die Frau verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Jxlx.

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