"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.
"Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren", sagt Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich th vmh lhnfhvwbxfhauxr Iqehmmczslf rvh rbgfgbco Ybkwq fe Ts- rhx Zwqnhug myderrb, rblsnugasx jew lqjxyg bodzfmdaqpvilbk Kmengavwslt ge Ovpyrkjked, wbb xph dxmynnn bqetjlyu Uyqwxdcmgjmkse jxodvwuriesvr you.