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Michael Wichert
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Stellungnahme der Deutschen Herzstiftung zur "Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)"
Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität für Hochrisikopatienten mit Herzerkrankungen
- mit hochgradiger Herzschwäche
- nach Herztransplantation
- mit schwerwiegenden angeborenen Herzfehlern
Die DHS begrüßt sehr, dass auch weitere Einzelfälle nach individueller ärztlicher Beurteilung in die Risikogruppe zwei eingeteilt werden können, wenn ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V.
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