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Karatbars / Karatgold Coins – BaFin ordnet Abwicklung an

BaFin gibt Karatbit Foundation Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts auf – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart

(lifePR) (München, )
Von jeher gilt Gold als stabile Geldanlage. Kryptowährungen sorgten vor noch gar nicht langer Zeit für eine Goldgräberstimmung bei Kapitalanlegern und ihre Kurse gingen zeitweise durch die Decke. Da bot sich eine Verbindung von Gold und digitalen Währungen geradezu an. Die Karatbars-Gruppe emittierte daher über eine Stiftung in Belize die Kryptowährungen Karatgold Coin (KBC) und Karatbank Coin (KCB) und sammelte Geld bei den Anlegern ein.

Die Hoffnungen der Anleger in eine stabile und renditeträchtige Geldanlage könnten jedoch bitter enttäuscht werden. Denn nach Informationen des Handelsblatt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den Firmenchef aufgenommen. Demnach geht es u.a. um Betrugsverdacht. Die Staatsanwaltschaft macht bislang keine näheren Angaben dazu und der Firmenchef weiß nichts von Ermittlungen und halte sich ohnehin für unschuldig.

Wie die Ermittlungen sich weiter gestalten, ist noch offen. Konkret und auch beunruhigend für die Anleger ist hingegen die Abwicklungsanordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Die BaFin hat der Karatbit Foundation mit Sitz in Belize mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des Karatgold Coins ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

„Der Bescheid bedeutet, dass das in Karatgold investierte Geld unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden muss“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Wie das Handelsblatt berichtet, wurden etwa 100 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Das Geld müsste jetzt an sie zurückfließen. Allerdings hat der Firmenchef bereits Widerstand gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. „Es ist aber ohnehin fraglich, ob die Rückzahlung geleistet werden kann. Anleger sollten daher genau im Auge behalten, ob ihr investiertes Geld demnächst zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Cocron.

Denn weder Gold noch digitale Währungen sind zwangsläufig sichere Geldanlagen wie die Beispiele PIM Gold GmbH und Envion AG zeigen.

„Anleger haben allerdings einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Haben die Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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