Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 533239

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr Steffen Liebl +49 89 55299950

GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, Anlageberaterin zum Schadensersatzzahlung in Höhe von € 30.000,00 verurteilt

Oberlandesgericht München - Zivilsenate Augsburg - bestätigen Verurteilung und weisen die Berufung der Anlageberaterin zurück

(lifePR) (München, )
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin und Standort Zürich bereits meldete, hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 10.07.2014 entschieden, dass eine Anlageberaterin einem Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung schuldet. Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht München bestätigt. Die von der Anlageberaterin gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.

In dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren trug der Kläger, der aus abgetretenem Recht seines Bruders gegen die Anlageberaterin vorging, vor, dass die Anlageberaterin seinen Bruder im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG fehlerhaft beraten habe.

So habe die Anlageberaterin beispielsweise zugesichert, dass monatliche Ausschüttungen bei der streitgegenständlichen Beteiligung garantiert seien. Demgegenüber hat der Anleger jedoch seit März 2012 keinerlei Ausschüttungen mehr aus dem Fonds erhalten.

"Nach einer Beweisaufnahme über den Inhalt und den Ablauf des Beratungsgespräches stand für das Landgericht Augsburg fest, dass die Beklagte ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hat", erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Anlageberaterin deshalb folgerichtig zum Ersatz des insgesamt entstandenen Schadens.

Gegen das Urteil ging die Anlageberaterin in Berufung. Das Oberlandesgericht München bestätigte jedoch nunmehr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Beraterin zurück.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes zeigt, dass Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung falsch beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung ihres Sachverhaltes beauftragen sollten.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.