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Erfolgreicher Widerruf eines Pkw-Leasingvertrags

Landgericht München: Leasingverträge können widerrufen werden – Verbraucher muss keinen Nutzungsersatz zahlen

(lifePR) (München, )
Ebenso wie Kreditverträge zur Autofinanzierung können auch Leasingverträge widerrufen werden. Der erfolgreiche Widerruf des Leasingvertrags kann für den Verbraucher ein lohnendes Geschäft sein. Er bekommt seine geleisteten Leasingraten zurück und muss im Idealfall noch nicht einmal einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts München zeigt.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Verbraucher sein Fahrzeug bei der Sixt Leasing SE geleast und Jahre später den Widerruf erklärt. Der Widerruf sei dennoch wirksam erfolgt, da die Leasinggesellschaft ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hatte, entscheid das LG München. Aufgrund der fehlerhaften Belehrung sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf des Leasingvertrags auch Jahre nach Abschluss noch möglich gewesen.

Die Folge des Urteils ist, dass der Kläger das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgibt und seine gezahlten Raten zurückerhält. Das Landgericht München setzte seiner Entscheidung noch ein Sahnehäubchen auf: Für die gefahrenen Kilometer muss der Verbraucher keinen Nutzungsersatz zahlen. Darauf habe die Leasinggesellschaft keinen Anspruch. „Diese Entscheidung ist absolut bemerkenswert. In dem konkreten Fall führt sie dazu, dass der Verbraucher das Fahrzeug rund vier Jahre lang quasi kostenlos genutzt hat“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Ähnliche Urteile gibt es auch zum Widerruf von Autokrediten. Hier hatte z.B. das Landgericht Berlin einem Kreditinstitut den Anspruch auf einen Nutzungsersatz abgesprochen. Der Nutzungsersatz kann bei Autokrediten oder Leasingverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden, entfallen. Die Rechtsprechung ist hier allerdings noch nicht einheitlich.

Durch den Abgasskandal haben Dieselfahrzeuge erheblich an Wert verloren. Der Widerruf des Leasingvertrags oder des Autokredits kann für die betroffenen Verbraucher die Lösung sein, diesem Wertverlust zu entgehen. Nach einem erfolgreichen Widerruf geben sie das Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug ihre geleisteten Zahlungen zurück.

„Der Widerruf ist nicht davon abhängig, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank oder der Leasingpartner fehlerhafte Informationen verwendet hat. Dass der Widerruf sich nicht nur auf Kreditverträge beschränkt, sondern auch bei Leasingverträgen erfolgreich angewendet werden kann, zeigt das Urteil des Landgerichts München“, so Rechtsanwalt Sittner.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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