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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Anleger der LombardClassic 3 gewinnt Schadensersatzklage gegen die Beratungsgesellschaft

Berlin und München, den 14.03.2019

(lifePR) (München, )
CLLB Rechtsanwälte erstreiten beim Landgericht Leipzig Schadensersatz für einen Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG i.H.v. über € 15.000,00. Das Gericht hat eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verurteilt, unter deren Haftungsdach die Beratung des von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers stattgefunden hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG und des Vorgängerfonds Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG besteht Hoffnung. Nachdem über das Vermögen beider Fondsgesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat nach Berichten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nunmehr ein Anleger der LombardClassic 3 Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber der Anlageberatungsgesellschaft erstritten.

Manon Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte, die mit dem Anleger vor Gericht war, erklärt: „Im vorliegenden Fall hatte der Berater keine Kenntnis davon, dass auch Inhabergrundschuldbriefe verpfändet wurden. Er konnte daher zwangsläufig auch nicht über die sich daraus ergebenden, immensen Risiken aufklären.“

Bei der Verpfändung von Inhabergrundschuldbriefen oder Inhaberaktien kann ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vorliegen. Das Anlagekonzept der LombardClassic 3 war hochriskant geworden, als die Gesellschaft dazu überging, nicht mehr nur Luxusgegenstände, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien zu beleihen. Es kam so auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer Einstellungsverfügung des Pfandgeschäfts, da die BaFin ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft annahm.

CLLB Rechtsanwälte haben bereits mehrere Klageverfahren erfolgreich für betroffene Anleger der Erste Oderfelder und der Lombard Classic 3 wegen fehlerhafter Anlageberatung und fehlerhafter Risikoaufklärung gegen Anlageberater beendet. Weiter laufen Klageverfahren gegen die oftmals hinter dem Berater stehende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Es empfiehlt sich für betroffene Anleger daher durchaus, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Haftungsverantwortlichen geltend gemacht werden können. In einer Vielzahl von Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen anwaltlichen Vorgehens. 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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