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Deutsche wechseln Stromanbieter bei Umzug nicht und verschenken 434 Mio. Euro

CHECK24 Presseinformation

(lifePR) (München, )
  • 1,5 Mio. Haushalte zahlen nach einem Umzug zu viel für Strom
  • Sparpotenzial bei Wechsel aus der Grundversorgung aktuell bei durchschnittlich 845 Euro
  • Bei Umzug häufig Sonderkündigungsrecht
Nur ein Drittel der Deutschen wechselt nach einem Umzug den Stromanbieter. Dadurch verschenken Verbraucher*innen innerhalb eines Jahres 434 Mio. Euro.1

In einem Jahr ziehen in Deutschland rund 3,8 Mio. Haushalte um.2 Davon wechseln jedoch 2,5 Mio. Haushalte ihren Stromanbieter nach dem Umzug nicht.3 Besonders Stromkund*innen der Grundversorger lassen viel Geld liegen, da die Tarife von alternativen Anbietern aktuell so günstig sind, wie seit November 2021 nicht.

1,5 Mio. Haushalte zahlen nach einem Umzug zu viel für Strom

Trotz der großen Preisdifferenzen zwischen Grundversorgern und alternativen Versorgern sind etwa 24 Prozent der Stromkund*innen in der Grundversorgung, weitere 37 Prozent sind bei einem Sondertarif des Grundversorgers. Damit zahlten 1,5 Mio. Haushalte zu viel für ihren Strom.

„Ein Umzug ist immer mit hohen Kosten verbunden“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Verbraucher*innen können jedoch beim Strom viel Geld sparen. Wer in der Grundversorgung ist, sollte aktiv werden und den Anbieter wechseln. Die Strompreise von alternativen Anbietern sind aktuell so niedrig wie lange nicht. Die meisten Tarife von Alternativversorgern sind deutlich günstiger als die Preisbremse für Strom. So kann ein Vierpersonenhaushalt im Schnitt 845 Euro pro Jahr sparen.“

Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh zahlt bei alternativen Anbietern im August 2023 im Schnitt 1.519 Euro und damit 36 Prozent bzw. 845 Euro weniger als in der Grundversorgung. Dort werden für die gleiche Menge Strom 2.364 Euro fällig. Die Sondertarife des Grundversorgers sind mit durchschnittlich 1.995 Euro für 5.000 kWh Strom 31 Prozent teurer als die Tarife der Alternativversorger.

Bei Umzug häufig Sonderkündigungsrecht

Wer umzieht, muss selbstständig seinen Stromanbieter kündigen. In vielen Fällen gewähren Grundversorger und Alternativanbieter den Kund*innen beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Stromvertrag an den neuen Wohnort mitzunehmen. Verbraucher*innen sollten sich vor dem Umzug informieren, welche Optionen sie haben, und die Tarife der Stromanbieter vergleichen.

„Ein Umzug eignet sich besonders gut für einen Wechsel des Stromanbieters“, sagt Steffen Suttner. „Bei einem Umzug haben viele Verbraucher*innen ein Sonderkündigungsrecht, sofern der bisherige Versorger keinen Umzug des bestehenden Vertrags anbietet. Dies ermöglicht ihnen, ihren alten Stromvertrag zeitnah zu kündigen. Wer in der teuren Grundversorgung ist, kann jederzeit kündigen und den Anbieter wechseln.“

1Quellen: Statistisches Bundesamt, Bundesnetzagentur, CHECK24-Strompreisindex. Methodik: Für die Berechnungen wurden die Zahlen zur Binnenwanderung über Gemeindegrenzen in Deutschland 2021 (3,79 Mio.) des Statistischen Bundesamts mit den Daten zu Lieferantenwechseln von Haushaltskund*innen bei Einzug (1,32 Mio.) aus dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur kombiniert. Zur Berechnung der Gesamtersparnis wurden die Werte des CHECK24-Strompreisindex für unterschiedliche Verbrauchsmengen hochgerechnet und entsprechend den Daten des Statistischen Bundesamts zur Verteilung der Haushaltsgrößen in Deutschland gewichtet.

2Quelle: https://www.destatis.de/... [abgerufen am 17.8.2023]

3Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/..., S. 287 [abgerufen am 17.8.2023]

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CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für Internet und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an vielen weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

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