Am 23.08.2007 bat der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) für die von ihm vertretenen Mitglieder um Übersendung der Satzung und Aufnahmebedingungen. Dies wurde dem BIEK durch einen Anruf des Vorsitzenden Bender verweigert, der darauf hinwies, dass die Satzung in Kürze auf der Homepage seines Verbandes veröffentlicht würde. Dies ist bis heute nicht der Fall, stattdessen wurde das Portrait des Vorsitzenden, das diesen als ehemaligen Postvorstand und Sonderbeauftragten ausweist, gelöscht. Die Vereinbarung von Mindestlöhnen, die nur für die Wettbewerber der Deutsche Post AG gelten sollen, stellt eine eindeutige Wettbewerbsverletzung dar.
Die AGV Postdienste spricht nicht für die Branche
Am 23.08.2007 bat der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) für die von ihm vertretenen Mitglieder um Übersendung der Satzung und Aufnahmebedingungen. Dies wurde dem BIEK durch einen Anruf des Vorsitzenden Bender verweigert, der darauf hinwies, dass die Satzung in Kürze auf der Homepage seines Verbandes veröffentlicht würde. Dies ist bis heute nicht der Fall, stattdessen wurde das Portrait des Vorsitzenden, das diesen als ehemaligen Postvorstand und Sonderbeauftragten ausweist, gelöscht. Die Vereinbarung von Mindestlöhnen, die nur für die Wettbewerber der Deutsche Post AG gelten sollen, stellt eine eindeutige Wettbewerbsverletzung dar.