Auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums wurde 2009 durch das Fahrgastrechtegesetz die rechtliche Grundlage für die Arbeit der söp gelegt. Das Bundesverbraucherministerium hatte von 2004 bis 2009 das Modellprojekt "Schlichtungsstelle Mobilität" des Verkehrsclub Deutschland finanziert. Die 2009 gegründete söp wird nun durch die Unternehmen finanziell getragen, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind. In 91 Prozent der Fälle nahmen Unternehmen und Kunden die Schlichtungsvorschläge der söp an.
"Im Koalitionsvertrag ist klar festgehalten, dass die Einrichtung einer unabhängigen, übergreifenden Schlichtungsstelle für die Verkehrsträger Bus, Bahn, Flug und Schiff gesetzlich verankert wird. Der Luftverkehr ist bislang nicht dabei. Notfalls werden wir dies gesetzlich lösen. Die Unternehmen haben nun noch einige Wochen bis zum Jahresende Zeit, das Problem selbst zu lösen. Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung prüfen, auf welche Weise die Schlichtung im Luftverkehr gesetzlich abgesichert werden kann", so die Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner.